Folgen der Corona-Krise: So können Sie Ihre Baufinanzierung anpassen

Wer aufgrund der Corona-Krise von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder fehlenden Aufträgen betroffen ist, bangt nicht nur um seine Existenz, sondern auch um seine Baufinanzierung. Wie sollen die Raten beglichen werden, wenn kein Geld mehr eingenommen wird? Town and Country gibt 3 Tipps, wie sich die Finanzierung anpassen lässt.

Die Corona-Krise hat das öffentliche und gesellschaftliche Leben weitestgehend stillgelegt. Zahlreiche Unternehmen mussten vorerst schließen oder Kurzarbeit anmelden, Freischaffende erhalten so gut wie keine Aufträge mehr. Wer in diesen unsicheren Zeiten einen Immobilienkredit abzahlen muss, steht vor finanziellen Herausforderungen. Kommunizieren Sie Ihre Situation an Ihre Bank, sie kann Ihnen folgende Lösungen anbieten:

1. Tilgungsaussetzung wegen finanzieller Engpässe
Sie sind von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen und können Ihre Rate nicht mehr stemmen? Dann ist es möglich, die Rückzahlung des Immobilienkredits für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. In dieser Zeit fallen lediglich die Zinsen an. Im Normalfall müsste diese Option bereits im Vertrag festgelegt werden, unter bestimmten Umständen wie etwa einem unverschuldeten, finanziellen Engpass ist die Tilgungsaussetzung auch ohne vertragliche Vereinbarung gestattet. Die Entscheidung für eine komplette Aussetzung der Tilgung hängt vom Einzelfall ab – und wird zuvor von der kreditgebenden Bank geprüft.

2. Tilgungssatzwechsel verschafft finanziell Luft
Bauherren, die einen Tilgungssatzwechsel in ihren Darlehensvertrag eingebaut haben, können ihre Rate entsprechend verändern und an ihre finanzielle Situation anpassen. Bei einer Senkung des Tilgungssatzes muss allerdings beachtet werden, dass sich die Zeit der Darlehensabzahlung verlängert. Darüber hinaus gilt der Wechsel meist längerfristig. Wer nach der Krise seine Rate wieder anheben möchte, muss dafür – sofern er nicht mehrere Wechsel in seinem Darlehensvertrag vereinbart hat – vermutlich etwas zahlen oder auf die Kulanz der finanzierenden Bank hoffen. Ein Tilgungssatzwechsel ist übrigens generell eine gute Idee: Falls das Haushaltseinkommen deutlich steigt, können Sie Ihren Tilgungssatz auch nach „oben“ hin anpassen.

3. Möglichkeit zur Stundung der Zahlung
Bei einer Stundung kann die Zahlung der gesamten Monatsrate (inkl. Zins und Tilgung) ausgesetzt werden. Vom 1. April bis zum 30. Juni ist es laut dem geschlossenen Hilfspaket der Bundesregierung möglich, die Monatszahlungen auszusetzen. Die gestundeten Raten werden an das reguläre Ende der Laufzeit angehängt. Das Aussetzen ist lediglich als Zahlungspause bei der Finanzierung zu verstehen. Wird der Shutdown wieder aufgehoben und die Einnahmen fließen wieder, werden die Raten wie gewohnt abgezahlt. Die Bank erhebt für die Zeit der Stundung keine Verzugszinsen und kann Ihnen den Vertrag auch nicht kündigen. Es bleibt abzuwarten, ob das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ notfalls über den 30. Juni verlängert wird.

Der Gesetzesentwurf gilt auch für Mietverträge. Ab dem 01. April dürfen diese auch bei Zahlungsverzug nicht gekündigt werden – für insgesamt 6 Monate.

Foto: Shutterstock

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