REITs ohne Wohnungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung von Real Estate Investments Trusts (REITs) beschlossen. Wie von Teilen der SPD-Fraktion gefordert, werden bestehende Wohnimmobilien jedoch aus dieser neuen Anlageform ausgeklammert bleiben. REITs sind börsennotierte Immobiliengesellschaften, die auf Unternehmensebene von Steuern befreit sind, sofern sie 90 Prozent ihrer Gewinne an die Anleger ausschütten.

Im Gesetzentwurf wird festgelegt, dass vor dem 1. Januar 2007 erbaute Wohnimmobilien nicht in einen REIT eingebracht werden dürfen. Um die neue Anlageform zu fördern, werden für die Überführung von Immobilien in einen REIT lediglich 50 Prozent des üblichen Steuersatzes fällig. Diese reduzierte Exit-Tax soll für einen Zeitraum von drei Jahren gelten und wird neben den REITs auch den offenen Immobilienfonds zugestanden. Objektkäufe geschlossener Immobilienfonds und sonstiger Investoren werden jedoch weiterhin mit dem vollen Steuersatz belegt, daher meldeten der Maklerverband IVD und der Verband Geschlossener Fonds (VGF), beide Berlin, Kritik an dem Entwurf an. Das REIT-Gesetz soll im März endgültig verabschiedet werden.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments