Entwurf zum AIFM-Umsetzungsgesetz: Mehr Licht als Schatten

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie ist nach Informationen des ZIA überarbeitet worden. Der Zentrale Immobilien Aussschuss sieht darin neben viel Licht auch Schatten. Erfreuliche Fortschritte zeigten sich bei offenen Spezialimmobilienfonds und geschlossenen Immobilienfonds. 

Einer ZIA-Mitteilung zufolge hätten „der sachliche Dialog der betroffenen Verbände mit dem Bundesfinanzministerium und der Politik entscheidende Änderungen herbeiführen können“. Verbandpräsident Andreas Mattner kommentiert: „Wir haben einen ersten Durchbruch erzielt und viel erreicht“. Das BMF habe zwar über alle Produktgattungen hinweg die zentralen Forderungen ernst genommen, gehe jedoch in einigen Punkten „immer noch nicht weit genug“ moniert er.

Dr. Andreas Mattner, Präsident Zentraler Immobilien Ausschuss

Neben dem aus Sicht des Immobilienverbands „dringlich erforderlichen“ Erhalt der offenen Spezialimmobilienfonds in der von institutionellen Investoren bevorzugten Form des Sondervermögens habe auch der bisherige Anlegerkreis erhalten werden können. Entgegen dem Entwurf aus dem Sommer könnten auch weiterhin sogenannte semi-professionelle Anleger wie Family Offices in Spezialfonds investieren. „Damit bleiben dem Immobilienmarkt wichtige Anleger erhalten, was die notwendige Eigenkapitalzufuhr für wichtige Projekte in der Zukunft sichern hilft“, erläutert Mattner.

Bei den geschlossen Fonds hätten die meisten Knackpunkte wie die Begrenzung der Kreditaufnahme, Mindestanlage und die fehlende Definition der Risikostreuung für Publikumsfonds sowie die Verwahrstellen durch praxisnähere Regelungen ersetzt werden können. Nähere Details nennt der ZIA in seiner Mitteilung zwar nicht, glaubt in den Regelungen jedoch einen „sachgerechten Ausgleich von Verbraucherschutzinteressen und Markterfordernissen bei geschlossenen Immobilienfonds“ zu erkennen.

Wie sich zwischenzeitlich bereits andeutete, wird nach Informationen des Immobilienverbands auch das geplante Verbot der offenen Immobilienfonds keinen Bestand haben. Die jetzt bekannt gewordenen Pläne bestätigten dies. „Allerdings bereitet der Entwurf für die Branche noch das ein oder andere Problem. Denn entgegen den bisherigen Regelungen werden sowohl die Ausgabe als auch die Rücknahme der Fondsanteile eingeschränkt. Damit wird das Produkt weniger flexibel“, kritisiert Mattner. Auch der Bestandsschutz für Altkunden habe gegenüber dem ersten Entwurf eine grundlegende Änderung erfahren: Waren nach den ursprünglichen Plänen die bestehenden Fonds geschützt und konnten nach Regelungen des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes auch für Neukunden weiter geführt werden, bestehe nunmehr nur noch für Kunden, die am 21. Juli 2013 Anteile halten, die Möglichkeit jederzeit ihre Anteile bis zu 30.000 Euro im Halbjahr börsentäglich zurückzugeben. „Hier muss im weiteren Verlauf der Beratungen noch weiter nachgebessert werden“, f0rdert der ZIA-Chef.

Der Verband hat aus Sicht der Immobilienbranche zudem einen verbleibenden Wermutstropfen ausgemacht: „Es ist weiterhin nicht ausgeschlossen, dass Immobiliengesellschaften entgegen der ursprünglichen Pläne zur Regulierung von alternativen Investmentfonds doch in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen können“, so Mattner. Zwar habe das BMF versucht, durch Klarstellung des Anwendungsbereiches hier Abhilfe zu schaffen. Durch den Zusatz, dass operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors nicht als Fonds gelten sollen, sei für den Immobiliensektor noch nicht die hinreichende Klarheit geschaffen worden. „Hier zusammen mit den Behörden für Rechtssicherheit zu sorgen, bleibt für den ZIA in den kommenden Monaten oberste Priorität“, definiert der Verbandschef die künftige Aufgabe. (te)

Foto: Shutterstock 

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