Kanam Grund bringt neuen offenen Immobilienfonds

Die Neuregulierung für offene Immobilienfonds tritt am 22. Juli in Kraft. Mit Kanam Grund geht der erste Anbieter mit einem Fonds nach dem neuen Recht an den Markt. Er soll weltweit in Metropolen investieren.

Skyline von New York City

Kanam Grund legt mit „Leading Cities Invest“ den ersten offenen Immobilienfonds der neuen Generation auf. Grundlage bildet das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das am 22. Juli 2013 in Kraft tritt.

BaFin-Genehmigung erteilt

Der Fonds wurde nach Aussage von Kanam bereits von der Aufsichtsbehörde BaFin genehmigt und werde sich das Potenzial der großen Welt-Metropolen zunutze machen. „Nahezu alle Zukunftsforscher sind sich einig darin, dass für Menschen und Unternehmen in Zukunft die Möglichkeiten der Welt-Metropolen weiter an Bedeutung gewinnen werden. Genau diese Anziehungskraft macht sich der Leading Cities Invest für seine Anleger zunutze“, so Kanam. Die Auswahl der Städte und Objekte erfolge anhand eines neu entwickelten Scoring-Modells mit dem relevante aktuelle und prognostizierte Wirtschafts- und Sozialdaten internationaler Städte und Regionen zusammengeführt werden.

Damit biete der Fonds ein hohes Renditepotenzial und sei zugleich als offener Immobilienfonds der neuen Generation erstmalig schockresistent gegenüber unvorhersehbaren Anteilsrückgaben. Der Verkaufsstart soll im vierten Quartal 2013 sein.

Kündigungs- und Haltefristen sollen Fonds schockresistent machen

Die neuen Regelungen des KAGB sehen für offene Immobilienfonds eine 24-monatige Haltefrist der Anleger sowie eine einheitlichen Kündigungsfrist von zwölf Monaten vor. Damit sollen die Fonds künftig vor Liquiditätsnot geschützt werden, die in den vergangenen Jahren zu zeitweisen Fondschließungen und einer Abwicklungswelle geführt hatte. Die Neuregulierung gilt auch für Neuanlagen in bereits bestehende offene Immobilienfonds. Allerdings dürfen Altanleger weiterhin Anteile im Wert von 30.000 Euro pro Fonds und Halbjahr ohne Kündigungsfrist zurückgeben.

Auch Kanam Grund musste im Zuge der Schließungswelle zwei offene Immobilienfonds abwickeln. Der Kanam US-Grundinvest wurde bereits weitgehend erfolgreich aufgelöst, der bis Ende 2016 vorgesehene Auflösungsprozess des Kanam Grundinvest liegt nach Unternehmensangaben im Plan. Mit Inkrafttreten der neuen Regeln sieht Kanam nun gute Voraussetzungen für einen Neustart im Bereich offene Immobilienfonds. (bk)

Foto: Shutterstock

 

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