Ausstieg aus teuren Darlehen vielfach möglich

Nach den Regelungen des Gesetzes muss der Kunde jeweils belehrt werden, dass ihm ein Widerrufsrecht zusteht. Das Gesetz stellt bestimmte inhaltliche Anforderungen an diese Belehrung. An sich endet die Frist, innerhalb derer widerrufen werden kann, innerhalb von 14 Tagen.

Dies gilt jedoch nicht, wenn die Belehrung fehlerhaft ist. Dann kann der Darlehensvertrag noch heute widerrufen werden. Der Kunde kann dann das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Das fehlerhafte Widerrufsrecht eröffnet damit die Möglichkeit, teurere Kredite in billigere Kredite umschulden zu können.

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Widerrufsbelehrungen: 80 Prozent fehlerhaft

Eine Vielzahl der in der Vergangenheit vergebenen Kredite verfügt über eine nur fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. Juli 2014 berichtet, dass die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Niedersachsen rund 10.000 Verträge überprüft haben und in rund 80 Prozent der Fälle fehlerhafte Belehrungen vorfanden.

Grund hierfür ist, dass die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Musterbelehrung anfänglich umstritten gewesen ist. Zudem wurde das Muster für die Belehrung mehrfach abgeändert. Während dieses Muster bis Mitte 2010 in einer Verordnung geregelt war, erhielt die vom Gesetzgeber herausgegebene Musterbelehrung sodann Gesetzesrang.

Seite drei: Überprüfung der Widerrufsbelehrung lohnenswert

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