34i GewO: Jeder Zweite will Erlaubnis beantragen

Rund die Hälfte der in Deutschland tätigen Vermittler will künftig eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliardarlehen gemäß Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des  AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hervor.

Jeder zweite Vermittler will eine 34i-Erlaubnis beantragen.

Für das 8. AfW-Vermittlerbarometer hat der Verband im Sommer 2015 über einen Online-Fragebogen 1.700 Vermittler zu aktuellen Branchenthemen und -entwicklungen befragt. Demnach planen 47,9 Prozent der Befragten, künftig Immobilienkredite zu vermitteln und die passende Erlaubnis gemäß Paragraf 34i GewO zu beantragen.

Eine Voraussetzung für die Beantragung ist für die Vermittler der Umfrage zufolge allerdings, dass die gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten (für die Erlaubniserteilung, Vermögenschaden-Haftpflicht, Sachkundeprüfung etc.) vergleichbar mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen für die Paragrafen 34d und 34f GewO wären.

Keine Planungssicherheit

Ab dem 21. März 2017 benötigen alle Vermittler von grundbuchlich abgesicherten Immobiliendarlehen eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34i GewO. Diese Erlaubnis soll ab dem 21. März 2016 beantragt werden können. Mit der Schaffung des neune Paragrafen erfüllt der Gesetzgeber die Vorgaben der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Noch ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ jedoch nicht verabschiedet. „Es ist ein Unding, dass das Gesetz sowie die Verordnung zwei Monate vor Inkrafttreten noch nicht verabschiedet sind und es somit keine sichere Planungsbasis für unsere Branche gibt. Die gesetzlichen Grundlagen müssen dringend verabschiedet werden“, fordert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.

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Laut der AfW-Umfrage hat die Immobilienfinanzierung nicht nur einen festen Platz im Portfolio vieler Vermittler, sondern ist auch ein wichtiges Cross-Selling-Element. So vermittelt jeder Vierte (25,4 Prozent) seinen Kunden neben der Finanzierung stets auch weitere Produkte wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenabsicherung. 28,6 Prozent gaben demnach an, in  mindestens jedem zweiten Beratungsfall neben der Finanzierung weitere Produkte zu vermitteln. (jb)

Foto: Shutterstock

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