Baufinanzierung: Was passiert im Scheidungsfall?

Die Hälfte aller Ehen in Deutschland wird geschieden. Doch was geschieht im Scheidungsfall mit einer gemeinsam finanzierten Immobilie? Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24, erklärt.

Im Scheidungsfall gibt es mehrere Möglichkeiten mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen.

Ist die Finanzierung der gemeinsamen Immobilie noch nicht abgeschlossen, und soll sie nicht verkauft werden, gibt es für die geschiedenen Partner drei Möglichkeiten für die Finanzierung, so Scharfenorth:

1. Ein Partner übernimmt das Objekt

Wer die Immobilie übernimmt, der müsse in Zukunft auch ihre gesamte finanzielle Belastung tragen. Das biete sich an, sollte der übernehmende Partner vorher Hauptverdiener in der Ehe gewesen sein.

Falls der übernehmende Partner nicht in der Lage ist die finanzielle Belastung zu tragen, so ist laut Scharfenorth auch ein Familiendarlehen durch den leistungsfähigen Ex-Partner möglich.

Sollte keiner der beiden Partner zur Weiterfinanzierung fähig sein, so müsse der übernehmende Partner die Tilgungsraten verringern, oder bei der kommunalen Wohngeldstelle einen zwölfmonatigen Lastenzuschuss anfordern.

2. Das Objekt wird unter den Partnern aufgeteilt

Wie Scharfenorth erklärt, kann ein Zweifamilienhaus auch zwischen den beiden Scheidungsparteien aufgeteilt werden, indem die Immobilie im Grundbuch geteilt wird, und die Partner die reduzierten Monatsraten jeweils selbst tragen.

Sollte eine Haushälfte einen höheren Wert aufweisen, so müsse als Teil des Scheidungsverfahrens ein diesbezüglicher Wertausgleich stattfinden.

3. Das Objekt wird vermietet

Falls eine Selbstnutzung der Immobilie durch die finanzielle Belastung unmöglich ist, so besteht laut Scharfenorth auch die Möglichkeit einer Vermietung.

Dies sei zwar mit dem Auszug verbunden, könnte aber gerade bei Objekten die eine Wertsteigerung versprechen, finanziell attraktiv sein. (bm)

Foto: Shutterstock

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