Bauverträge benachteiligen Verbraucher

Verbraucher sollten vor dem Abschluss von Bauverträgen genau auf die Konditionen schauen, um finanzielle Risiken zu meiden. Dazu rät der Bauherren-Schutzbund. Ein Großteil der Zahlungspläne halte die gesetzlichen Vorgaben nicht ein. 

Vertragsunterzeichnung mit Hausmodell im Vordergrund
Vor der Unterzeichnung eines Bauvertrages sollten sich Hausbauer genau über die Konditionen informieren.

Nur zwei von hundert untersuchten Zahlungsplänen in Bauverträgen sind aus Verbrauchersicht durchgehend akzeptabel. Zu diesem Fazit gelangt eine aktuelle Studie des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover, die im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) vorgenommen wurde.

Zahlungspläne widersprechen gesetzlicher Vorleistungspflicht der Baufirma

Wie schon in der Voruntersuchung aus 2013 würden die Einzelergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der Zahlungspläne der gesetzlichen Vorleistungspflicht der Baufirma mehr oder minder entgegenstehen. Um finanziellen Risiken für Verbraucher vorzubeugen, sei eine unabhängige Prüfung der Zahlungspläne wichtig, da auch die gesetzlichen Vorgaben vielfach nicht eingehalten würden.

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Bei der Hälfte der untersuchten Bauverträge bitten Unternehmen laut BSB den Verbraucher bereits vor der Ausführung einzelner Leistungen zur Kasse. Dies widerspreche der Vorleistungspflicht des Bauunternehmers. Finanzielle Risiken für den Bauherren seien die Folge.

Nahezu ein Drittel der untersuchten Zahlungspläne würden zudem bereits vor Baubeginn eine erste Rate verlangen, ohne dass eine Gegenleistung erbracht worden ist. Auch bei der Fertigstellungssicherheit würden die Rechte des Verbrauchers deutlich eingeschränkt: Nur 29 Prozent aller Zahlungspläne beinhalten – trotz gesetzlicher Vorgabe – eine solche Klausel.

Ein Drittel aller Zahlungspläne sind intransparent

Knapp ein Drittel aller Zahlungspläne seien intransparent. Verbraucher könnten nur schwer nachvollziehen, ob die geforderten Zahlungsraten dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. In 72 Prozent der Fälle übersteigen laut BSB die Abschlagszahlungen, zumindest einzelner Raten, den Wert der erbrachten Leistung, sie sind im Verhältnis zum Baufortschritt unverhältnismäßig hoch angesetzt.

Durch diese Diskrepanz würden Bauherren in Vorleistung gehen und zahlen, was noch nicht gebaut wurde. Dies widerspreche dem gesetzlichen Leitbild der Zahlung nach Baufortschritt.

Schluss-Zahlungsrate zu gering

Die Schluss-Zahlungsrate liege aktuell bei zwei Drittel der Zahlungspläne unter fünf Prozent der Gesamtsumme. Das schränke die Handlungsfähigkeit des Bauherren gegenüber der Baufirma ein, zum Beispiel zur Durchsetzung der Mängelbeseitigungen.

Die Neuregelung im kommenden Bauvertragsrecht sehe daher eine Schutzvorschrift vor. Unternehmer dürfen laut BSB maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern. Der Restbetrag werde erst mit der Abnahme fällig. So werde das Überzahlungsrisiko für Verbraucher deutlich verringert und das Zurückhaltungsrecht bei Baumängeln gestärkt. (kl)

Foto: Shutterstock

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