Immobilienverkauf: Die wichtigsten Schritte für Käufer und Verkäufer

Beim Immobilienverkauf sind unabhängig von der Preisverhandlung einige Schritte nötig, die sich bei Käufer und Verkäufer gar nicht so sehr unterscheiden. Wie sich beide Parteien auf den Notartermin vorbereiten sollten und welche Dokumente dafür wichtig sind:

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Sowohl Käufer und Verkäufer müssen sich auf den Immobilienverkauf vorbereiten. Relevant für beide Parteien sind das Grundbuch, der Bebauungsplan und der Energieausweis.

Private Immobilienverkäufer und -Käufer sind in der Regel unerfahren. Auch wenn die Vertragsunterzeichnung nur in Anwesenheit eines Notars möglich ist, sollten beide Parteien gut informiert sein. Immowelt informiert auf seiner Website über die notwendigen Schritte vor dem Verkauf.

Was Käufer beachten müssen

Bevor Immobilienkäufer den Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie sichergehen, dass alle rechtlichen Details geklärt sind. Wichtige Informationen sind im Grundbuch, im Bebauungsplan und im Energieausweis zu finden.

Das Grundbuch informiert Hauskäufer über Lage und Größe des Grundstück sowie Beschränkungen wie eine Grunddienstbarkeit oder andere finanzielle Lasten. Wichtig ist auch der Bebauungsplan, denn die Möglichkeiten des Aus- oder Umbaus können beschränkt sein. Zudem könnte das Grundstück mit Altlasten wie Giften versucht sein.

Wie hoch der Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung ist, steht im Energieausweis, er enthält auch Sanierungsempfehlungen. Ebenso kann es sein, dass der Käufer zu energetischen Sanierung verpflichtet ist, wenn das Haus nach dem 1. Februar 2002 gebaut wurde oder in der Zwischenzeit der Eigentümer gewechselt hat.

Was Verkäufer beachten müssen

Immobilienverkäufer sollten bereits bei der Besichtigung ihrer Immobilie einen Grundbuchauszug vorzeigen können, so muss der Käufer ihn nicht selbst beim Grundbuchamt anfragen. Wichtig ist auch der Energieausweis. Seine relevanten Daten müssen selbst in Zeitungsanzeigen für Mietwohnungen angegeben werden.

Zudem darf der bisherige Eigentümer ihm bekannte Mängel wie Altlasten oder feuchte Wände nicht verschweigen. Teilt er wichtige Informationen nicht mit, die die Kaufentscheidung beeinflussen können, so kann dies vor Gericht als arglistige Täuschung gewertet werden.

Wichtige Punkte, die im Kaufvertrag enthalten sein sollten sind: Die genaue Bezeichnung der Immobilie, der Verkaufspreis, Daten zur Immobilie, ihre Beschaffenheit sowie das Vorhandensein einer Grundschuld und ob diese vom Käufer übernommen wird. (kl)

Foto: Shutterstock

 

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