Grundstücksrecht: Kostenfallen beim Immobilienkauf

Um im hart umkämpften Immobilienmarkt Deutschlands den Traum von den eigenen vier Wänden realisieren zu können, ignorieren Suchende immer häufiger Gefahren und Risiken. Das kann jedoch schwere Folgen auf finanzieller Ebene haben.

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Altlasten von Immobilien oder Grundstücken können Kosten in ungeahnter Höhe für ihre Käufer verursachen.

Auf dem Jura-Portal anwalt.de erklärt Ferdinand Mang, Mitglied der juristischen Redaktion von anwalt.de, worauf Käufer achten sollten, um Altlasten und Kostenfallen beim Grundstücks- oder Immobilienkauf zu vermeiden.

Grundbuchauszug ist Pflichtlektüre

Laut Mang finden sich in der sogenannten Zweiten und Dritten Abteilung des Grundbuchs Einträge über Lasten, Beschränkungen und Grundpfandrechte.

So warnen beispielsweise eingetragene Sanierungsvermerke davor, dass Stadt oder Gemeinde möglicherweise noch Ausgleichsbeträge vom Grundstückseigentümer verlangen wird, während eingetragene Reallasten die Pflicht zur Zahlung von Versorgungsleistungen beinhalten können.

Der Eigentümer könne nach dem Kauf durch verbriefte Rechte im Grundbuch auf vielfältige Art und Weise finanziell belastet werden, weshalb es bei Zweifeln über die Folgen derartiger Einträge empfehlenswert sei, anwaltlichen Rat einzuholen.

Auskunft durch die Gemeinde suchen

Da das Grundbuch nicht alle Fragen zu drohenden Risiken und Kosten beantworten könne, sollte im Hinblick auf Erneuerungs- oder Neubauprojekte bei der Gemeinde nachgefragt werden.

So könne die Gemeinde beispielsweise die Baukosten für die Erneuerung oder den Neubau einer Straße, eines Kanals, einer Kläranlage oder eines Wasserwerks als sogenannte Erschließungs- oder Ausbaubeitragskosten auf die nutznießenden Eigentümer abwälzen.

Derartige Kosten sind laut Mang zwar hoch und haben das Potenzial Grundstückseigentümer finanziell unter großen Druck zu setzen, jedoch gebe die Gemeinde problemlos Auskunft über derartig lang geplante Projekte.

Wenn nötig Gutachten anfordern

Besondere Vorsicht sei bei günstigen Grundstücken in Industrievierteln geboten, da diese durch Altlasten wie Schwermetalle, Öle, Farben oder Asbest verseucht seien können, was eine Sanierung erforderlich mache.

Mang zufolge ist es in dieser Situation möglich, dass der Eigentümer den gesamten Boden austauschen und den verseuchten Boden teuer entsorgen muss.

Daher sei es ratsam den Altlasten-Kataster der zuständigen Umweltbehörde, sowie unter Umständen einen Gutachter zur Rate zu ziehen um die Risiken von Altlasten zu minimieren. Ein sogenanntes Bodengutachten könne dabei über Risiken aufklären. (bm)

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