Verbraucherdarlehensverträge teilweise noch widerrufbar

Viele Verbraucherdarlehensverträge der Bremer Landesbank sind nach Aussage von Hahn Rechtsanwälte noch heute widerrufbar. Die Bank habe auch nach dem 10. Juni 2010 ein fehlerhaftes Belehrungsmuster verwendet. Dies gelte auch für andere Banken, sofern sie weiterhin fehlerhafte Formulierungen verwendet haben.

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Kreditnehmer von nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Verträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben oft die Möglichkeit, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus einem alten Kredit auszusteigen, so Hahn Rechtsanwälte.

Für Kreditnehmer der Bremer Landesbank, die nach dem 10. Juni 2010 ein Darlehen abgeschlossen haben, bestehe in vielen Fällen ein „ewiges Widerrufsrecht“, so die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte.

Der Kanzlei würden Verträge aus den Jahren 2010 und 2011 vorliegen, in denen die Bremer Landesbank ein veraltetes und fehlerhaftes Belehrungsmuster für Widerrufsbelehrungen verwendet habe.

Wegen der Belehrungsmängel habe die in den Verträgen genannte Frist für den Widerruf nie zu laufen begonnen. Betroffene Verbraucher könnten diese Verträge deshalb noch heute rückabwickeln und damit vor allem bei Immobilienfinanzierungen viel Geld sparen.

Widerrufsjoker besteht in manchen Fällen fort

Der Bundestag hatte das teilweise Aus für den Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten beschlossen. Der Widerruf von zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobilienkrediten war nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

Der Widerrufsjoker für Verträge ab dem 11. Juni 2010 gilt aber fort, sofern die Banken die Verbraucher weiterhin fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrten – so wie dies die Bremer Landesbank bis ins Jahr 2011 hinein getan habe.

In den Belehrungen werde zwar die Widerrufsfrist genannt, allerdings versehen mit einer Fußnote mit dem Fußnotentext „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juli 2016 entschieden, dass diese Art der Belehrung undeutlich und damit gesetzeswidrig ist, da sie den falschen Eindruck erwecke, es sei Aufgabe des Verbrauchers, die in seinem Fall geltende Frist selbst festzustellen (Az. XI ZR 564/15).

Finanzieller Vorteil für Kreditnehmer

Kreditnehmer mit Verträgen ab dem 11. Juni 2010 hätten deshalb oft noch die Möglichkeit, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus einem alten Kredit auszusteigen und in ein zinsgünstigeres Darlehen umzuschulden, so Hahn Rechtsanwälte.

Der finanzielle Vorteil für den widerrufenden Kreditnehmer sei regelmäßig auch deshalb groß, weil die Bank infolge der Rückabwicklung Zinsvorteile an den Kreditnehmer herausgeben müsse, die sie erwirtschaftet hat. Sogar bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen könnten über das Widerrufsrecht noch nachträglich von der Bank herausverlangt werden.

Foto: Shutterstock

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