Wohngemeinschaft: Drei Modelle für den Mietvertrag

Geringere Kosten, größerer Wohnraum, soziale Kontakte – Das Leben in einer Wohngemeinschaft (WG) hat viele Vorteile für junge Menschen und Studenten. Die Gestaltung des Mietvertrags hat jedoch einige Tücken. Die Westdeutsche Landesbausparkasse (LBS) stellt drei Modelle vor.

Wohngemeinschaft
Um ein angenehmes Zusammenleben zu ermöglichen muss der Mietvertrag sorgfältig aufgesetzt werden.

Am Beginn des Arbeitslebens kann eine Wohngemeinschaft jungen Menschen den Schritt aus dem Elternhaus kostengünstig ermöglichen und ein Bindeglied zur eigenen Immobilie bilden.

Um von vornherein Konflikte unter den Mitbewohnern zu vermeiden, empfiehlt die LBS den Mietvertrag nach einem der folgenden Modelle aufzusetzen.

Modell eins: Alle Mitbewohner sind zusammen als Vertragspartei eingetragen

In diesem Modell bilden die Mieter gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haben gleiche Rechte und Pflichten, und sind bei Ausständen gemeinsam haftpflichtig.

Bei einem Mieterwechsel muss der Vertrag unter Einbeziehung des Vermieters und der Mitbewohner geändert werden. Daher empfiehlt es sich, schon im ersten Vertrag zu vereinbaren, dass die Bewohner Nachmieter benennen dürfen.

Der Vermieter darf die Kaution bei einem Mieterwechsel in voller Höhe einbehalten, so dass die verbleibenden Bewohner sich mit dem ausziehenden Mieter über eine anteilige Auszahlung einigen müssen.

Will der Vermieter die Wohnung kündigen, muss er der gesamten Wohngemeinschaft kündigen.

Seite zwei: Ein Mieter mit Untermietern

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