BGH verhandelt Widerruf von Zustimmung zu Mieterhöhung

Ist eine Mieterhöhung rechtlich mit dem Abschluss eines Handy-Vertrags am Telefon vergleichbar? Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich an diesem Mittwoch mit der Frage, ob ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung widerrufen kann.

Karlsruhe: Zahlreiche Mieterhöhungen könnten noch widerrufen werden, wenn der BGH von Fernabsatzverträgen ausgeht.

Die Entscheidung über einen solchen Fall aus Berlin könnte erhebliche Auswirkungen haben. Das Urteil könnte noch am Mittwoch oder auch später verkündet werden.

Die Vorinstanzen hatten die Voraussetzungen für einen sogenannten Fernabsatzvertrag als nicht erfüllt angesehen. Fernabsatzverträge sind Verträge, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden, etwa per Brief oder Telefon.

Eigentümerverband sieht große Bedeutung

Der Mieter scheiterte mit seiner Klage. Er hatte den unter Berufung auf den Mietspiegel geforderten erhöhten Teil der Miete unter Vorbehalt gezahlt und fordert ihn zurück. Es geht um eine Steigerung von 121,18 Euro auf 929,15 Euro Miete im Monat.

„Die Bedeutung ist groß“, sagte Gerold Happ vom Vorstand des Eigentümerverbands Haus & Grund. Zahlreiche Mieterhöhungen könnten noch widerrufen werden, wenn der BGH von Fernabsatzverträgen ausgeht.

Seite zwei: Belehrungen in allen Schreiben?

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