GdW fordert Anhebung der linearen Abschreibung

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Sonder-AfA vorgelegt. Dieser greift jedoch nicht ansatzweise weit genug, erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Dem GdW zufolge braucht die Bundesrepublik aktuell funktionierende Anreize für den Mietwohnungsbau.

Dem Entwurf nach sollen in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung einer Mietwohnung fünf Prozent der Herstellungskosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung des Gebäudes abgeschrieben werden können.

„Eine wirksame Förderung des Mietwohnungsbaus heißt, die reguläre lineare Abschreibung von zwei Prozent auf drei Prozent zu erhöhen. Die aktuell geplante Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau dagegen greift deutlich zu kurz und schließt die Wohnungswirtschaft faktisch von den Anreizen aus“, so Gedaschko.

Förderwert auf 200.000 Euro begrenzt

Wie Berechnungen des GdW zeigen, könnte ein Wohnungsunternehmen mit dieser Art von Förderungen innerhalb von drei Jahren weniger als 30 Wohneinheiten bauen.

Die geplante Sonderabschreibung soll nach dem Gesetzentwurf nur im Rahmen der EU-Regelungen zu De-minimis-Beihilfen nutzbar sein. Diese begrenzen für einen Zeitraum von drei Jahren den Förderwert auf 200.000 Euro.

Dieser Beitrag könne darüber hinaus auch durch andere Beihilfen, wie beispielsweise bestimmte KfW-Programme oder Kommunalbürgschaften ausgeschöpft sein. Dies werde gerade bei größeren kommunalen Wohnungsunternehmen der Fall sein.

Lineare Abschreibung ist realitätsfern

Selbst wenn der gesamte zulässige Betrag von 200.000 Euro noch zur Verfügung stehen würde, sind nur 27 neu gebaute Mietwohnungen in drei Jahren das Ergebnis einer GdW-Berechnung für ein Beispiel-Unternehmen.

Gedaschko fordert: „Die reguläre lineare Abschreibung muss endlich der Realität angepasst werden, um dem aktuellen Werteverzehr von Wohngebäuden Rechnung zu tragen. Was wir brauchen, sind funktionierende Anreize für den Mietwohnungsbau statt nahezu unwirksame Schnellschüsse im Klein-Klein.“

Dabei dürfen Wohnungsunternehmen nicht von den Anreizen zum Mietwohnungsbau ausgeschlossen werden. Zusätzlich werde daher ohnehin alternativ zur Sonderabschreibung eine gleichwertige Investitionszulage benötigt, da viele Wohnngsunternehmen die Sonderabschreibung gar nicht nutzen können. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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