Stadt München fordert Werbe-Verbot für illegale Ferienwohnungen

Im Kampf gegen die Wohnungsnot in der bayerischen Landeshauptstadt will die Stadtverwaltung Online-Plattformen wie Airbnb ins Visier nehmen. Das sagte eine Sprecherin des Sozialreferats der Deutschen Presse-Agentur.

Im vergangenen Jahr gab es laut Sozialreferat bei knapp 1000 Wohnungen einen begründeten Anfangsverdacht der Zweckentfremdung.

Die Behörde fordere härtere Gesetze, damit auch die Werbung und das Anbieten von zweckentfremdeten Wohnungen als illegal gelten, sagte die Sprecherin.

Angesichts des knappen Wohnraums in München „ist es nicht akzeptabel“, wenn dringend benötigte Wohnungen als Ferienwohnungen an Touristen vermietet würden.

Außerdem sollten Betreiber von Plattformen und Vermittler gezwungen werden, Angebote auf ihren Seiten zu löschen, wenn es zweckentfremdete Wohnungen seien.

Etwa eintausend Anfangsverdächte

Diese Forderungen habe das Referat auch schon im vergangenen Jahr im Zuge einer entsprechenden Gesetzesänderung auf Landesebene gestellt, so die Sprecherin.

Im vergangenen Jahr gab es nach Zahlen des Sozialreferats knapp 1.000 Wohnungen, bei denen es einen begründeten Anfangsverdacht der Zweckentfremdung gab.

Davon sprechen die Behörden, wenn Eigentümer ihre Wohnungen länger als acht Wochen an Urlauber vermieten. Genaue Zahlen könne die Stadt aber nicht erheben und sei deswegen auf Erhebungen der Angebote im Internet angewiesen, erklärte die Sprecherin.

Stadt sieht sich auf gutem Weg

2017 seien 298 bis dahin zweckentfremdete Wohnungen wieder dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt worden – sie sind also wieder von dauerhaften Mietern bewohnt.

Die Stadt sieht sich mit ihrem Kampf gegen Zweckentfremdung auf einem guten Weg. 2017 habe es 92 erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen Eigentümer gegeben, 2016 waren es noch 22.

Das zeige, dass die Behörden rechtlich auf der sicheren Seite seien und jetzt noch schneller vorgehen könnten, sagte die Sprecherin des Sozialreferats. Insgesamt verlangte die Stadt nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 851.110 Euro von Eigentümern.

Airbnb im Austausch mit München

Airbnb teilte mit, seine Nutzer aktiv über die rechtlichen Bestimmungen einer zeitweisen Vermietung von Wohnraum in München zu informieren.

„Zudem sind wir im Austausch mit der Stadt München, weil wir zu Rahmenbedingungen beitragen wollen, die sowohl den veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen als auch dem weltoffenen Charakter der Stadt gerecht werden“, erklärte ein Sprecher.

Mehr als 230.000 Urlauber hatten nach Unternehmensangaben im vergangenen Jahr eine Unterkunft in München über die Plattform gefunden. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

Mehr Beiträge zum Thema Ferienimmobilien:

Ferienhausbranche auf Wachstumskurs

So viel kostet das Wohnen in deutschen Urlaubsregionen

Ferienimmobilien: Diese Standorte in Europa lohnen sich

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments