Streit um Namen an Klingelschildern – Verstoß gegen die DSGVO?

Verstößt das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen die Datenschutzgrundverordnung? Über diese Frage ist ein heftiger Streit entbrannt. Der Immobilien-Eigentümerverband Haus & Grund empfiehlt aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen.

Bisher sind Namen an Klingelschildern in Deutschland die Regel.

Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionen-Höhe für den Vermieter vermieden würden, zitiert die „Bild“-Zeitung“ Verbands-Präsident Kai Warnecke.

Ohne explizite Einwilligung der Mieter seien die Namen an den Klingelschildern „möglicherweise unzulässig“, schreibt der Verband in einer aktuellen Mitteilung. „Es darf nicht sein, dass Vermietern hohe Bußgelder drohen, nur weil sie die Namen ihrer Mieter an den Klingelschildern anbringen“, sagte Warnecke.

Datenschutzbeauftragte ist anderer Meinung

Müssen Mieter jetzt also ihre Klingelschilder abschrauben? Datenschützer halten das für übertrieben. „Wir halten die DSGVO hier nicht für anwendbar, da es sich um keine automatisierte Datenerfassung handelt“, sagte die Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten Jana Schönefeld der dpa. Das Regelwerk greife nur bei automatisierten Datenverarbeitungen und Dateien.

„Offensichtlich geht es hier einmal mehr darum, die Menschen mit derartigen Absurditäten zu verunsichern und substanzlos gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zu wettern“, schätzt der netzpolitische Sprecher der Grünen-Faktion, Konstantin von Notz. Die Behauptung, die Klingelschilder müssten abmontiert werden, „entbehrt jeder Grundlage“, da sie überwiegend analog und deshalb datenschutzrechtlich nicht betroffen seien.

Urteil aus Österreich sorgt für Wirbel

Vor rund einer Woche hatte allerdings bereits die österreichische Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ für Schlagzeilen gesorgt. Nach der Beschwerde eines Mieters entschied sich der Verband, an 220.000 Wohnungen sukzessive die Namensschilder gegen die Wohnungsnummer auszutauschen. Die für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständige Magistratsabteilung schätze die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer als einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung ein, hieß es. Wer dennoch seinen Namen am Klingelschild haben wolle, müsse nun selbst einen Aufkleber anbringen.

Seite 2: Mieter könnten klagen

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