Härtefall bei Eigenbedarf: BGH mahnt Einzelfallprüfung an

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil Gerichte, die mit der Rechtmäßigkeit von Eigenbedarfskündiungen befasst sind, zur genauen Einzelfallprüfung ermahnt. Das neue Urteil, wann überhaupt Eigenbedarf vorliegt und welche Rechte und Pflichten die Mieter und Vermieter haben, erläutern ARAG Experten.

Eigenbedarf: Ein Streitfall?

Der BGH hat am 22. Mai dieses Jahres entschieden, dass die Möglichkeit, mit dem Verweis auf unzumutbare Härte einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs zu widersprechen, immer im Einzelfall zu prüfen ist. Die Karlsruher Richter mahnten einer Mitteilung des BGH zufolge die Gerichte zu einer sorgfältigen Aufklärung des Sachverhalts in diesen Fällen an. Der Entscheidung lagen zwei konkrete Fälle zugrunde:

Die Urteile

Im ersten Fall hatte das Landgericht Berlin eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für rechtmäßig erklärt. Die Mieterin durfte aber trotzdem in der Wohnung bleiben, da die über 80-Jährige schon sehr lange in der Wohnung lebt und an einer attestierten Demenz leidet. Ein Härtefall!

Im zweiten Fall gab das LG Halle einer Räumungsklage statt. Die Richter waren der Ansicht, ein Umzug sei den Mietern einer Doppelhaushälfte trotz verschiedener schwerer Krankheiten zumutbar.

Der BGH hob nun beide Entscheidungen auf. „Allgemeine Fallgruppen“ etwa aufgrund eines bestimmten Alters oder der Mietdauer, in denen generell die Interessen der Vermieter oder der Mieter überwögen, ließen sich nicht bilden, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die BGH-Richter erklärten, dass bei möglichen gesundheitlichen Härten auch ein Gutachter hinzugezogen werden müsse. Nur eine solche Herangehensweise ermögliche es Richtern, „eine angemessene Abwägung bei der Härtefallprüfung vorzunehmen“ (BGH, Az.: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17).

Vermieter muss Gründe nach wie vor darlegen

Die Räume müssen beim Eigenbedarf tatsächlich benötigt werden. Der Vermieter muss vernünftige und nachvollziehbare Gründe darlegen, um den Eigenbedarf zu rechtfertigen. Er muss erläutern, wer einziehen möchte und warum gerade zum Kündigungszeitpunkt. Die Wohnung muss dabei zu Wohnzwecken benötigt werden.

 

Seite 2: Wer davon wirklich profitiert

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