Vorstoß aus CDU: Schneller bauen – Verbandsklagerecht einschränken

Aus der Union kommt ein Vorstoß für schnelleres Planen und Bauen bei neuen Bahnstrecken oder Autobahnen. Um Verfahren zu beschleunigen, sollten etwa das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt, das Personal in Behörden aufgestockt und Bürger besser beteiligt werden, heißt es in einem 11-Punkte-Plan.

Er stammt von fünf CDU-Politikern, darunter Generalsekretär Paul Ziemiak und der Chef der Unions-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

„Nur klagen dürfen, wenn Belange direkt betroffen sind“

„Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war“, heißt es in dem Papier.

„Ansonsten wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt.“ Die Klagen von Umweltverbänden sollten sich auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beschränken.

„Aus Sicht vieler Bürger ein unhaltbarer Zustand“

Generell heißt es in dem Papier, dass es von der Planung bis zum Baubeginn häufig viele Jahre oder sogar Jahrzehnte dauere: „Dies ist aus Sicht vieler Bürger und Unternehmen ein unhaltbarer Zustand.“

Einer der Gründe liege in der wachsenden Zahl geltender planungs- und umweltrechtlicher Vorgaben. Deutschland benötige als exportstarke Wirtschaftsnation in der Mitte Europas aber leistungsfähige Verkehrswege.

„In den Ausbau investieren“

„Zudem gilt es gerade in den kommenden Jahren, massiv in den Ausbau beispielsweise der Schieneninfrastruktur zu investieren, um die Klimaschutzziele zu erreichen.“

Als Beispiele für lange Verfahren genannt werden die Elbvertiefung, der Bau neuer Bahnstrecken oder Autobahnen. Verzögerungen gibt es aber auch beim Ausbau neuer Stromleitungen oder beim Bau von Windkraftanlagen an Land.

Die CDU-Politiker fordern, die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass schneller geplant und gebaut werden könne. Ein erster Schritt sei 2018 mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich getan worden.

 

Seite 2: Was nun geplant ist

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