Übergabe der Bauunterlagen vertraglich vereinbaren

Vielfach ist die Qualität des Bauwerks und der Anlagen nur auf Grund der Planungsunterlagen und der technischen Nachweise nachvollziehbar. Was Bauherren zu raten ist.

Bauherren sollten darauf achten, die Dokumente vollständig zu erhalten, und die Herausgabe vorab vertraglich zu vereinbaren, empfiehlt Erik Stange, Sprecher des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB). Mit dem neuen Bauvertragsrecht, das seit Januar 2018 gilt, hat der Bauunternehmer sogenannte Informationspflichten gegenüber dem Bauherrn und ist gesetzlich verpflichtet, ausgewählte Bauunterlagen zu erstellen und herauszugeben. Diese Mindeststandards reichen jedoch für die Überprüfung des Bauvorhabens, die Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber Herstellern oder aber auch für Betrieb und Wartung der haustechnischen Anlagen in der Regel nicht aus. Bauherren sollten daher bereits im Bauvertrag genau definieren, welche Unterlagen, technischen Nachweise und Dokumentationen zu welchem Zeitpunkt übergeben werden.

Foto: Shutterstock

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