Altersvorsorge mit geschlossenen Fonds: Anlageziel entscheidend

Allein der Umstand, dass eine Kapitalanlage der ergänzenden Altersvorsorge dienen soll, rechtfertigt laut BGH dann gerade nicht den Schluss, die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zu empfehlen, sei keine anlegergerechte Beratung.

Dies gilt erst recht, wenn es gerade auch darum gehen soll, Steuern zu sparen; denn dies ist regelmäßig nicht ohne Verlustrisiko zu erreichen. Darüber hinaus handelt es sich bei einem geschlossenen Immobilienfonds um eine Art der Unternehmensbeteiligung, bei der das Risiko eines hohen oder vollständigen Kapitalverlusts gering ist, weil selbst bei unzureichendem Mietertrag jedenfalls der Sachwert des Immobilienvermögens normalerweise erhalten bleibt.

Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn ein Teil des Fondskapitals fremdfinanziert wird, was konzeptionsbedingt häufig der Fall ist. Laut BGH macht die Fremdfinanzierung den Fonds nicht zu einer „hochspekulativen“ Anlage, die für eine ergänzende Altersvorsorge von vorneherein als untauglich angesehen werden müsste.

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Anlageziel berücksichtigen

Der BGH schiebt also dem pauschalen Vorwurf, eine geschlossene Fondsbeteiligung sei grundsätzlich nicht für die Altersvorsorge geeignet, einen Riegel vor. Es gilt vielmehr genau zu unterscheiden, ob es dem Anleger vor allem um eine „sichere“ Anlage zur Schließung einer bestehenden Versorgungslücke im Alter (Grundversorgung) ging oder ob er nicht lediglich eine Anlage suchte, die neben anderen Anlagezielen wie der Steuerersparnis oder einer möglichst hohen Rendite auch der ergänzenden Altersvorsorge dienen sollte.

Wenn der Anleger beispielsweise äußert, die Anlage sei als „Altersvorsorge, als Zubrot gedacht“ gewesen und habe der „Aufbesserung“ der gesetzlichen Rente dienen sollen, spricht dies eher für eine nur ergänzende Altersvorsorge.

Wenn ein Berater meint, die empfohlene Anlage könne der Altersvorsorge dienen, gibt dies laut BGH noch lange keinen Aufschluss darüber, ob der Anleger vor allem eine sichere Anlage zur Schließung einer Versorgungslücke im Alter oder eine Anlage gewünscht hat, die – in dem konkreten Fall neben Steuervorteilen – auch der ergänzenden Altersvorsorge dienen sollte.

Seite vier: Fonds als Baustein für Altersvorsorge durchaus geeignet

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