Falschberatung: Sparkasse muss zahlen

Mangelhafte Beratung kann den Berater teuer zu stehen kommen. Das erfährt eine oberpfälzische Sparkasse gerade am eigenen Leib, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zeigt.

Laut Landgericht wurde der Kläger nicht ausreichend über Risiken und Nachteile seiner Investition aufgeklärt.

Mit Urteil vom 27.09.2018 (Az. 6 O 8183/17) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Sparkasse in Neumarkt in der Oberpfalz-Parsberg zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt.

Die Beklagte wurde verpflichtet, dem Kläger einen Betrag in Höhe von 19.400 Euro, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung an einem Schiffsfonds zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Das Urteil hat Signalwirkung für andere geschädigte Anleger, zumal die beklagte Sparkasse nach unseren Erkenntnissen in zahlreichen Fällen ihren Kunden geschlossene Beteiligungen zur Zeichnung empfohlen hat“, sagt Rechtsanwalt Christopher Kress, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat.

Details zum Fonds: Nahezu Totalverlust

Im vorliegenden Fall handelte es sich um die Orange Ocean MS „United Tambora“ Schiffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, eine Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds.

Der Fonds investierte in ein Massengutschiff der Handysize-Klasse. Die Mindestzeichungssumme  lag bei 15.000 Euro. Die Beteiligung entwickelte sich nicht wie prognostiziert – in den vergangenen Jahren gab es lediglich eine einzige Ausschüttung.

Seite zwei: Die Ausgangslage

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