
Falschberatung: Jede Pflichtverletzung verjährt separat
Wird der Schadensersatzanspruch eines Anlegers auf verschiedene Beratungsfehler gestützt, beginnt die Verjährung nicht einheitlich, wenn bezüglich eines Fehlers Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt. Jede Pflichtverletzung ist verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln, so der …
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