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Gesundheitsreform 2027: Wer profitiert, wer draufzahlt

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Die Folgen der Gesundheitsreform lassen einen Rückschluss zumindest zu: Für viele wird es teurer.
Foto: AdobeStock/Chris
Die Gesundheitsreform soll das kränkelnde System stabilisieren.

Mit knapper Mehrheit hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Das Paket soll eine drohende Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro bis 2030 abwenden. Die Lasten sind dabei alles andere als gleichmäßig verteilt.

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit 318 gegen 284 Stimmen bei vier Enthaltungen verabschiedet, der Bundesrat verzichtete noch am selben Tag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Ohne Gegenmaßnahmen drohte der gesetzlichen Krankenversicherung laut Gesundheitsausschuss eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro im Jahr 2027, anwachsend auf gut 40 Milliarden Euro bis 2030. Das Gesetz soll dem mit 16,3 bis 38,1 Milliarden Euro Entlastung entgegenwirken. Ein Blick auf die einzelnen Gruppen zeigt: Die Lasten sind alles andere als gleich verteilt.

Arbeitnehmer: moderat belastet, aber vor Schlimmerem bewahrt

Für die Mehrheit der Beschäftigten bleibt es bei überschaubaren Mehrkosten. Die seit 2004 unveränderten Zuzahlungen steigen von mindestens 5 auf mindestens 7,50 Euro und von höchstens 10 auf höchstens 15 Euro, eine automatische jährliche Dynamisierung wurde im parlamentarischen Verfahren wieder gestrichen. Ab 2027 kommt eine Teilkrankschreibung in drei Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden hinzu, allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.


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Der Sozialverband VdK warnt, Beschäftigte könnten dadurch unter Druck geraten, ihre Genesung zugunsten betrieblicher Interessen zu unterbrechen. Unter dem Strich argumentiert das Ministerium mit einer Nettoentlastung: Ohne die Reform hätten die Mitglieder ihren Anteil an der Deckungslücke, bis zu 40 Milliarden Euro in 2030, je zur Hälfte über steigende Zusatzbeiträge tragen müssen. Sozialverbände und Gewerkschaften widersprachen dieser Rechnung in der Bundestagsanhörung und werteten den Entwurf insgesamt als zu große Belastung für Versicherte.

Gutverdiener: klare Verlierer, auch bei der PKV-Option

Deutlich stärker trifft es Besserverdienende. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze werden 2027 außerordentlich um jeweils 300 Euro im Monat angehoben, zusätzlich zur regulären lohnbezogenen Anpassung. Rund 5,4 Millionen GKV-Mitglieder sind von dieser zusätzlichen Anhebung betroffen, gut 4,7 Millionen davon verdienen bereits oberhalb der neuen, höheren Grenze und zahlen laut Ministerium künftig eine Mehrbelastung von rund 26 Euro im Monat, hälftig von Arbeitgebern mitgetragen.

Zugleich rückt die Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich auf rund 84.600 Euro Jahresbrutto, gegenüber 77.400 Euro zuvor. Wer knapp oberhalb der bisherigen Schwelle lag, verliert damit vorerst die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln, ein Punkt, der in der öffentlichen Debatte bislang wenig Beachtung fand, für die Versicherungswirtschaft aber unmittelbar relevant ist.

Familien: differenziert, Kinder bleiben verschont

Kinder und Eltern kleiner Kinder sind von den Einschnitten weitgehend ausgenommen. Beitragsfrei mitversichert bleiben weiterhin unter anderem Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Personen oberhalb der Regelaltersgrenze.

Enger wird es dagegen für kinderlose oder erwachsene Ehe- und Lebenspartner ohne Pflege- oder Behinderungsbezug: Für sie wird ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent auf das Einkommen des hauptversicherten Mitglieds fällig, wenn sie bislang beitragsfrei mitversichert waren. Damit trifft die Reform vor allem Paare, bei denen ein Partner ohne eigenes Einkommen oder mit Minijob mitversichert ist, klassische junge Familien mit Kindern spüren dagegen kaum Veränderungen.

Rentner: Mehrbelastung vor allem im Alltag

Für Rentnerinnen und Rentner mit ausschließlich gesetzlicher Altersrente ändert sich bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Regel wenig, und die Regelaltersgrenze schützt sie meist auch vor dem neuen Familienversicherungszuschlag.

Spürbar wird die Reform für sie trotzdem, weil sie Gesundheitsleistungen überdurchschnittlich häufig in Anspruch nehmen: Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und vor allem die gekürzten Zahnersatzzuschüsse, die zum 1. Januar 2027 von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgungskosten sinken und deren Bonusstufen von 70 auf 60 beziehungsweise von 75 auf 65 Prozent fallen, treffen ältere Versicherte im Schnitt stärker als jüngere. Vor diesem Stichtag bewilligte Zuschüsse genießen Bestandsschutz, und die Härtefallregelung, die bei unzumutbarer Belastung die vollständige Kostenübernahme sichert, bleibt unangetastet.

Ärzte und Kliniken: die Hauptlast liegt hier

Zwischen 69 Prozent (2027) und 75 Prozent (2030) der Gesamtentlastung entfallen laut Gesundheitsausschuss auf die Sammelkategorie Leistungserbringer, Arzneimittelhersteller und Krankenkassen zusammen, den mit Abstand größten Batzen davon tragen aber Kliniken und Praxen über begrenzte Vergütungsanstiege. Honorare dürfen künftig nur noch so stark steigen wie die tatsächlichen Kosten im jeweiligen Bereich oder die Grundlohnrate, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, zusätzlich gedeckelt durch einen Abschlag von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung reagierte scharf: Die Vorstände um Andreas Gassen sprachen von einem bitteren Tag für Patienten sowie die medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Den Kliniken sicherte der Bund kurz vor der Abstimmung noch Zugeständnisse zu, darunter zusätzliche 450 Millionen Euro über Rechnungszuschläge, um die Zustimmung der Länder im Bundesrat zu sichern.

Krankenkassen: die klaren Nutznießer

Für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutet das Paket vor allem eines: Luft. Die drohende Deckungslücke schrumpft deutlich, ohne dass die Zusatzbeiträge in dem Maß steigen müssen, das ohne Reform nötig gewesen wäre. Der GKV-Spitzenverband würdigte die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik, mahnte aber ebenso wie die Innungskrankenkassen an, dass der Reformanspruch hinter dem eigentlich Notwendigen zurückbleibe. Auch die Pharmaindustrie leistet ihren Teil: Der Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel steigt fest und unbefristet auf 15,5 Prozent, der Impfstoffrabatt auf 9 Prozent, der Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro je Packung.

Steigt die Nachfrage nach privaten Zusatzversicherungen

Selbst mit dem beschlossenen Paket verbleibt für 2029 und 2030 laut Gesundheitsausschuss eine geringfügige Deckungslücke. Die Koalition setzt auf die Finanzkommission Gesundheit, deren zweiter Bericht ab 2029 strukturelle Reformvorschläge liefern soll. Für Vermittler und Versicherer bleibt das Thema mehrfach relevant: Höhere Zuzahlungen und gekürzte Zahnersatzzuschüsse könnten die Nachfrage nach privaten Zusatzversicherungen beleben, während die angehobene Versicherungspflichtgrenze den Zugang zur PKV-Vollversicherung für einen Teil der Zielgruppe vorerst verschließt.

Seite 2: Gesundheitreform – wer profitiert, wer verliert? Alles auf einen Blick (Tabelle)

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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