
Krankentagegeld: Keine Leistung bei Wiedereingliederung des Arbeitnehmers
Während des Wiedereingliederungsprozesses eines Arbeitnehmers nach längerer Arbeitsunfähigkeit erhält dieser keine Leistung aus seiner Krankentagegeldversicherung, so der Bundesgerichtshof (BGH). Demzufolge seien allerdings "Ausnahmen bei bloßen Arbeitsversuchen" unter Umständen möglich.
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