Schwesigs Übergewinnsteuer-Vorstoß: Droht der Finanzbranche eine Sonderabgabe?

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Montage zeigt Manuela Schwesig und Friedrich Merz beidseitig, dazwischen die Reichstagskuppel und eine Zapfpistole auf Geldscheinen.
KI-generiert mit OpenAI. Die dargestellten Personen sind KI-generierte Abbildungen und keine authentische Fotografie.
Übergewinne im Visier der Politik: Die Debatte um mögliche Sonderabgaben ist zurück.

Der Bundestag beschließt den Tankrabatt, während Manuela Schwesig erneut eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne fordert. Cash. ordnet ein, ob Schwesigs Übergewinnsteuer-Vorstoß auch für Banken und Versicherer zum Präzedenzfall werden könnte.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erneuert am Freitag, 25. September 2026, ihre Forderung nach einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. Am selben Tag beschließt der Bundestag einen neuen Tankrabatt, und zwar in namentlicher Abstimmung mit 434 zu 128 Stimmen. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter. Brutto sind das rund 17 Cent. Mit Schwesigs Übergewinnsteuer-Vorstoß liegt damit eine Forderung auf dem Tisch, die auch die Linksfraktion im Bundestag erhebt. Kanzler Friedrich Merz und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnen eine solche Sonderabgabe hingegen ab.

Der Weg des Tankrabatts ins Gesetz ist ungewöhnlich. Der Finanzausschuss des Bundestags fügte ihn erst am 23. September 2026 per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in ein laufendes Verfahren ein: das Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG). Tankrabatt und eine grundlegende Neuregelung der Versicherungsaufsicht liefen deshalb als ein gemeinsames Gesetz durch den Bundestag. Die erwarteten Steuerausfälle beziffert der Bundestag auf rund 2,485 Milliarden Euro bei der Energiesteuer und 293 Millionen Euro bei der Umsatzsteuer. Bund und Länder teilen sich diese Kosten. Bereits im Finanzausschuss forderte die Linksfraktion zudem eine Gewinnabschöpfung bei Mineralölkonzernen. Der Grund: Die Konzerne hätten den vorherigen Tankrabatt nicht vollständig an Verbraucher weitergegeben.

Schwesigs Übergewinnsteuer-Vorstoß spaltet die Koalition

Schwesigs Vorstoß bleibt in der Koalition umstritten. Bundeskanzler Friedrich Merz lehnte eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne beim BGA-Unternehmertag ab und verwies auf eine fehlende sachliche und rechtliche Grundlage. Auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche positionierte sich gegen die Sonderabgabe. Für die Finanzbranche stellt sich dabei eine andere Frage. Sollte sich die Grundidee einer Steuer auf „Übergewinne“ politisch durchsetzen, wäre die Mineralölwirtschaft nicht die erste Branche, die das trifft. Und aller Erfahrung nach auch nicht die letzte, auf die der Gesetzgeber blickt.

Der Präzedenzfall EU-Solidaritätsbeitrag

Neu ist Schwesigs Forderung nach einer Übergewinnsteuer nicht. Eine Blaupause liefert die EU bereits seit 2022. Die Notfallverordnung (EU) 2022/1854 verpflichtete Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft zu einem Solidaritätsbeitrag auf Gewinne der Jahre 2022 und 2023. Voraussetzung war, dass diese Gewinne den Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 um mehr als 20 Prozent überstiegen. Der Satz sollte mindestens 33 Prozent betragen. Deutschland setzte die Vorgabe über das Jahressteuergesetz 2022 als EU-Energiekrisenbeitrag um. EU-weit kamen laut Angaben der Europäischen Kommission bis Mitte 2024 rund 16,5 Milliarden Euro aus dem Geschäftsjahr 2022 und 9,65 Milliarden Euro aus dem Geschäftsjahr 2023 zusammen.

Für Unternehmen ist der EU-Solidaritätsbeitrag längst zum juristischen Dauerthema geworden. Das Finanzgericht Köln äußerte Ende 2024 ernstliche Zweifel an der Verfassungs- und Unionsrechtskonformität. Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Zweifel im Oktober 2025 im Fall ExxonMobil und setzte die Vollziehung aus. Der Europäische Gerichtshof verhandelte im Juni 2026 mündlich über die Gültigkeit der Verordnung, eine Entscheidung steht bislang aus. Für jede künftige Sonderabgabe ist das ein Warnsignal, unabhängig von der betroffenen Branche. Kurzfristige Abschöpfungen laufen Gefahr, vor Gericht zu scheitern oder jahrelang in Rechtsunsicherheit zu bleiben.


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Historische Sonderabgaben: Von der Bankenabgabe zur Übergewinnsteuer

Von der deutschen Bankenabgabe im Jahr 2011 über den EU-Solidaritätsbeitrag bis zur italienischen Bankensteuer: Die folgende Übersicht ordnet frühere Sonderlasten für Banken, Investoren und Energiekonzerne ein.

JahrMaßnahmeBetroffeneEbeneStatus
2011BankenabgabeBankenDeutschlandEingeführt, seit 2015 durch EU-Abwicklungsfinanzierung (BRRD) ersetzt
2019/2020Finanztransaktionssteuer (Scholz-Vorschlag)Banken, InvestorenEU (verstärkte Zusammenarbeit)Gescheitert, keine Einigung zustande gekommen
2022Solidaritätsbeitrag/EnergiekrisenbeitragÖl- und GaskonzerneEU/DeutschlandEingeführt, gerichtlich angefochten, EuGH-Entscheidung offen
2022Antrag Übergewinnsteuer nach italienischem VorbildEnergiekonzerneDeutschlandIm Bundestag abgelehnt (22. September 2022)
2023Sondersteuer auf BankgewinneBankenItalienEingeführt, abgeschwächt, 2024 teils für rechtswidrig erklärt
2026Forderung Übergewinnsteuer MineralölkonzerneMineralölkonzerneDeutschlandPolitische Forderung, kein Gesetzentwurf

Italien: Bankensteuer als Warnung für Institute

Dass der Sprung von der Energie- zur Finanzbranche kein theoretisches Gedankenspiel ist, zeigt Italien. Rom führte im August 2023 eine Sondersteuer von 40 Prozent auf die Übergewinne der Banken aus dem Zinsgeschäft ein. Sie sollte rund drei Milliarden Euro einbringen. Die Regelung wurde im Jahresverlauf abgeschwächt, im Juni 2024 erklärte das italienische Verfassungsgericht Teile davon für rechtswidrig. Auch in Deutschland ist die Idee einer Sonderabgabe für die Finanzbranche nicht neu. Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz scheiterte 2019 und 2020 mit dem Versuch, eine europäische Finanztransaktionssteuer durchzusetzen. Über die verstärkte Zusammenarbeit von zehn EU-Staaten kam das Vorhaben nicht hinaus.

Der eigentliche Testfall läuft bereits – im selben Gesetz

Für Vorstände von Versicherern ist die Debatte um Schwesigs Übergewinnsteuer-Vorstoß von einem konkreten regulatorischen Vorgang überholt worden, der im selben Gesetzespaket wie der Tankrabatt steckt. Das VSAAG setzt die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) bis spätestens 2027 in deutsches Recht um. Die Richtlinie ist seit Januar 2025 in Kraft. Der Regierungsentwurf sieht dafür einen neuen, spartenübergreifenden Abwicklungsfonds vor. Einzahlen müssen alle deutschen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lehnt diesen zusätzlichen Fonds als „Goldplating“ ab, weil er über die EU-Vorgaben hinausgeht. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) kritisierte in ihrer Stellungnahme vom Juli 2026 zudem die steigende Beitragslast. Statt des bisherigen kumulativen Limits von einem Prozent der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen sieht der Entwurf bis zu sechs Promille pro Jahr vor, und das ohne zeitliche Obergrenze.

Zentrale Risiken für die Finanzbranche

Eine konkrete Gesetzesinitiative für eine Übergewinnsteuer auf Banken oder Versicherer ist in Deutschland derzeit nicht erkennbar; Schwesigs Übergewinnsteuer-Vorstoß zielt allein auf Mineralölkonzerne. Der politische Zündstoff bleibt dennoch real. 2023 erzielten deutsche Kreditinstitute laut einer Bundesbank-Auswertung ein aggregiertes Vorsteuerergebnis von 48,7 Milliarden Euro, fast 80 Prozent über dem Vorjahr. Die Bundesbank selbst wies im gleichen Jahr mit rund 21 Milliarden Euro den höchsten Verlust ihrer Geschichte aus. Solche Kontraste haben in der Vergangenheit bereits Debatten über Sonderabgaben ausgelöst. Der VSAAG-Abwicklungsfonds zeigt zusätzlich, dass Sonderlasten für Versicherer auch ohne das Etikett „Steuer“ kommen können – über das Aufsichtsrecht statt über eine neue Steuer.


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