Offene Immobilienfonds: Gegenvorschläge vom BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management, Frankfurt, hat sich in das laufende Verfahren zur Regulierung offener Immobilienfonds mit weitreichenden Vorschlägen zur Nachbesserung des Gesetzentwurfs eingeschaltet.

Der Verband schlägt unter anderem vor, die Mindesthaltefrist auf ein Jahr zu verkürzen. Dies regt der BVI in seiner Stellungnahme an den Bundestagsfinanzausschuss an, der am 1. Dezember 2010 eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf des Anlegerschutzgesetzes durchführt. Demnach soll bei normalen Publikumsfonds die Haltefrist auf ein Jahr reduziert und für institutionelle Anleger zusätzlich eine Kündigungsfrist von einem Jahr eingeführt werden. Der Entwurf des Kabinetts sieht dagegen eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren vor. Außerdem sollen nach dem Willen des BVI für professionelle Anleger separate Fonds eingeführt werden.

Maßnahmenpaket sieht Bestandsschutz und Teilungslösung vor
Zu den weiteren Maßnahmen, die der BVI vorschlägt, gehört auch ein umfassender Bestandsschutz für Altanleger offener Immobilienfonds, um mögliche Unsicherheiten im Zeitraum zwischen Beschlussfassung und Wirksamwerden der Neuregelungen zu vermeiden. Darüber hinaus sollen Auszahlpläne jederzeit bedient werden dürfen. Anstelle der Zwangsauflösung eines offenen Immobilienfonds (OIF) soll laut BVI ein Teilungsmodell stehen.

Zudem regt der Verband an, dass die Bewertung der Fondsimmobilien künftig vierteljährlich erfolgt anstatt wie im Gesetzentwurf vorgesehen bis zu einmal im Monat. „Diese Vorschläge ergänzen den Entwurf der Bundesregierung und dienen insbesondere dem Schutz der Privatanleger. Damit werden OIFs für Anleger, die risikogestreut an den Wachstumsperspektiven der Immobilienmärkte teilhaben möchten, stabiler und noch attraktiver“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip.

Seite 2: Wie der BVI Abwicklungen von Fonds künftig vermeiden will

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