P&R: Die Staatsanwaltschaft tritt auf den Plan

Die Staatsanwaltschaft München 1 hat in Zusammenhang mit der Insolvenz von Unternehmen des Container-Spezialisten P&R laut Presseberichten Vorermittlungen aufgenommen. Den Anlegern droht derweil weiterer Ärger aus einer ganz anderen Richtung.

Hatte P&R wirklich ausreichend viele Container für alle Anleger?

So erklärte eine Justizsprecherin laut einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ (FR): „Wir prüfen seit kurzem insolvenzrechtliche aber auch umfassendere Tatbestände“. Zu Details habe sie nichts sagen wollen. Wann klar ist, ob eine formelle Ermittlung eingeleitet wird, könne die Justiz mit Blick auf die Komplexität der Materie und die Fülle zu sichtender Daten derzeit nicht abschätzen.

Nun ist bei einer Insolvenz in der Größenordnung von P&R – es geht um ein Anlagevolumen von ursprünglich rund 3,5 Milliarden Euro – die Einleitung von Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht ungewöhnlich. Im Gegenteil: Nicht selten untersuchen die Strafverfolgungsbehörden schon von sich aus, ob Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht vorliegen, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein könnte. Es ist zudem davon auszugehen, dass Strafanzeigen von Anlegeranwälten vorliegen, die auf diesem Weg an Informationen für Zivilklagen kommen möchten – aus ihrer Sicht idealerweise durch Akteneinsicht in die Ergebnisse von Durchsuchungen und Befragungen.

Auch sagt die Aufnahme von Vorermitttlungen natürlich nichts über deren Ergebnis aus. Es gilt die Unschuldsvermutung. Doch es stellt sich die Frage, welches die „umfassenderen Tatbestände“ sein können. Hier könnte es in erster Linie um die Frage gehen, ob alle Container, die an Anleger verkauft wurden, tatsächlich existieren oder jemals existiert haben.

Nahrung für Spekulationen

Schließlich geht aus dem ersten Bericht der vorläufigen Insolvenzverwalter unter anderem hervor, dass den wenigsten Anlegern konkrete Containereinheiten persönlich zugeordnet wurden. Über 90 Prozent der Anleger haben demnach nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich den Erwerb und damit die einzelnen Containernummern über ein Zertifikat bestätigen zu lassen. Doch auch intern wurden ihnen keine bestimmten Containernummern zugeordnet, so der Bericht der Insolvenzverwalter.

Auch Mieteinnahmen ließen sich demnach in den allermeisten Fällen den Anlegern nicht konkret zuordnen. Das lässt die Frage offen, ob Anzahl und Art der vorhandenen Container überhaupt (noch) dem Bestand entsprechen, der den Anlegern eigentlich gehören müsste.

Nahrung erhalten die Spekulationen auch durch die Feststellung der Insolvenzverwalter, dass trotz fallender Weltmarktpreise insbesondere in den Jahren 2016 und 2017 Container verkauft wurden, „um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, mithin die hohen Rückzahlungen in diesen Jahren an die Anleger darzustellen“. Die FR bezieht sich zudem auf Berechungen, die der Fachjournalist Stefan Loipfinger auf Basis des Jahresabschlusses 2015 der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH vorgenommen hat. Laut der Zeitung wollen die Insolvenzverwalter die Berechnungen vorerst nicht kommentieren und erst nächste Woche einen neuen Sachstand mitteilen.

Seite 2: Eigentum oder Kapitalvermögen?

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