EU-Kommission gefährdet Bestandsschutz für geschlossene Fonds

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist erst seit wenigen Wochen in Kraft, und doch könnte es in einem wichtigen Punkt schon reif für den Schredder sein. Es geht um die Definition von offenen und geschlossenen Fonds.

Die Richter-Kolumne

Thomas Richter, BVI
Thomas Richter, BVI

Bis Anfang Juli schien das KAGB auf einer klaren Basis zu stehen, doch jetzt herrscht – milde gesagt – Unsicherheit. Denn die EU-Kommission hat die regulatorischen technischen Standards der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA abgelehnt, die sich mit dieser Frage befassten.

Die ESMA vertritt die Ansicht, dass die Möglichkeit zur Anteilrückgabe mindestens einmal im Jahr einen Fonds als offen qualifiziert. Vehikel mit längeren Bindungsfristen sollen als geschlossene Fonds gelten. Auf dieser Definition basiert das KAGB. Die Kommission dagegen sieht das anders.

Wegfall des Bestandsschutzes?

Nach ihrer Ansicht sind alle Fonds, die eine Rückgabe von Anteilen vor der Abwicklungsphase ermöglichen, offene Fonds. Wie oft Anleger die Anteile zurückgeben können ist unerheblich. Damit würde womöglich der Bestandsschutz wegfallen, von dem in Deutschland viele geschlossene Fonds profitieren.

Die Initiatoren müssten eine AIFM-Lizenz erwerben, einen zugelassenen AIFM als Verwalter bestellen oder ihre Fonds bis zum 22. Juli 2014 auflösen, was drastische Verluste für die Anleger zur Folge hätte.

Die EU-Kommission vertritt ihre Ansicht leidenschaftlich, so auch in einem Gespräch mit uns vor einigen Wochen. Die ESMA ist der Kommission inzwischen bei der Definition offener und geschlossener Fonds entgegen gekommen.

Die gute Nachricht dabei ist: Nach Ansicht der ESMA sollen für den Bestandsschutz die nationalen Vorschriften zum Zeitpunkt der Fondsauflage gelten. Mit anderen Worten: Fonds, die nach bisherigem deutschem Recht als geschlossen gelten, wären auch weiterhin geschützt.

Nun geht der Disput in die nächste Runde. Die Kommission wird entscheiden, ob sie die Vorschläge der Aufsichtsbehörde annimmt. Wir bleiben mit den Parteien im Gespräch, um eine sinnvolle Lösung zu finden.

Autor Thomas Richter ist Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI.

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