Auch ein AIF muss plausibel sein

Bereits 2009 hat der BGH unmissverständlich entschieden (XI ZR 264/08): „Die Pflichtverletzung des Anlageberaters steht aufgrund der Übergabe des falschen Prospektes (…) fest. Sie entfällt nur dann, wenn er diesen Fehler berichtigt hat.“ Rumms. Noch nicht einmal das Prospektgutachten eines Wirtschaftsprüfers änderte etwas daran.

Am Ende ist also die einzige Frage: Waren das Konzept und der Prospekt plausibel – ja oder nein? Ob, wie und von wem das geprüft wurde, ist den Richtern ebenso herzlich egal wie die Frage, wer den Auftrag erteilt hat. Nicht die Art der Prüfung, deren Ablauf und Dokumentation sind entscheidend, sondern die Plausibilität.

Das primäre Interesse des Vertriebs muss also sein, mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit herauszufinden, ob das angebotene Konzept wirtschaftlich tragfähig ist und richtig, vollständig und widerspruchfrei dargestellt wird. Wie er das macht, ist irrelevant.

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Ansprüche sogar noch gestiegen?

In Hinblick auf die Vollständigkeit dürften das KAGB und die Bafin-Prüfung gewisse Entlastung bringen. Ansonsten aber sind die Ansprüche bei AIF gegenüber den früheren geschlossenen Fonds womöglich sogar noch gestiegen und die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) tun weniger, um ihre Vertriebspartner dabei zu unterstützen.

Martin Klein jedenfalls sieht Risiken für den Vertrieb auch bei Widersprüchen zwischen dem Prospekt und dem Merkblatt „wesentliche Anlegerinformationen“ sowie in Zusammenhang mit den bunten Werbeprospekten, die bei vielen AIF neben dem offiziellen „Bafin-Prospekt“ erstellt werden.

Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass einige Anbieter keine Prospektgutachten durch Wirtschaftsprüfer mehr in Auftrag geben, wie auch Klein kritisiert. Die Gutachten können den Vertrieb zwar nicht vollständig entlasten, geben aber eine gewisse Sicherheit.

Die Klein-Kritik sollte insofern nicht nur den Vertrieb animieren, genauer hinzuschauen, sondern auch die KVGen aufhorchen lassen. Jedenfalls jene, die sich über den schleppenden Vertrieb ihrer Produkte beklagen.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Anna Mutter

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