Der lange Schatten der S&K-Partys

Vergangenen Donnerstag hat der S&K-Prozess begonnen. Er wird die Sachwertbranche wohl noch länger begleiten.

Der Löwer-Kommentar

„Bei Sachwertanlagen werden Verfehlungen einzelner in der Regel der gesamten Zunft angelastet. Die Branche trägt selbst dazu bei.“

Es sind die Bilder, die das Ganze so unangenehm machen: Das Bikini-Model im überdimensionalen Sektkelch, der lebende Elefant als Party-Gast, die peinlichen Posen der S&K-Bosse – mit leichten Mädchen, schweren Waffen und schnellen Autos.

Fast jeder wird diese Bilder kennen, die seit der bundesweiten Razzia im Februar 2013 nahezu jeden Bericht über den Skandal um das Frankfurter Immobilienunternehmen begleiten, bei Online-Artikeln meistens in Form ausgedehnter Fotostrecken aus dem Leben der Angeklagten.

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Dazu die Polizisten bei der Razzia, die absurde Goldsuche im Garten der Firmenvilla, die Chefs in Öl. Und nun in Handschellen und sogar Fußfesseln im Gerichtssaal. Grauenhaft.

Auch Publikumsmedien voll mit S&K

Es ist den Redaktionen nicht zu verdenken, dass sie das Thema wieder und wieder ausschlachten. Selbst das „Handelsblatt“ konnte nicht anders, als den Online-Bericht zum Prozessauftakt erneut mit nicht weniger als 22 der peinlichen Fotos zu illustrieren, die wir schon unzählige Male gesehen haben. Und dabei noch einmal die ganze Geschichte genüsslich aufzudröseln.

Ohne die spektakulären Bilder würde der Fall außerhalb der Fachwelt weitaus weniger Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Doch so waren vergangene Woche auch Publikumsmedien wieder voll mit S&K, obwohl der Prozess wegen eines Befangenheitsantrags gar nicht erst startete, sondern auf diesen Dienstag (29. September) vertagt wurde. Selbst „Bild“ berichtete erneut über die „Protz-Makler“.

So wird die Causa S&K die Sachwertbranche wohl noch eine ganze Weile begleiten. Einer der Verteidiger rechnet angesichts der komplexen Materie gar mit einer Prozessdauer von drei Jahren.

Schon über 2,5 Jahre Untersuchungshaft

Er will nach Presseberichten beweisen, dass weder Betrug noch Untreue vorliegen. Das ist sein Job, es klingt angesichts der scheinbar erdrückenden Beweislage aber erst einmal überraschend.

Doch ausschweifende Partys zu feiern, auch spärlich bekleidete Damen zu seinen Gästen zu zählen oder auf geschmacklosen Protz zu stehen, ist nicht strafbar – sofern man das alles von seinem eigenen Geld bezahlt.

Zudem gilt natürlich auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung, auch wenn die – unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten grenzwertige – Dauer der Untersuchungshaft von schon jetzt mehr als 2,5 Jahren dafür spricht, dass handfeste Beweise vorliegen.

Seite zwei: Wie ein Schatten über der Branche

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