80 Fragen wegen P&R – was bringt das?

Vermutlich wird die Bundesregierung hier lediglich antworten, dass die BaFin keine inhaltliche Prüfung vornimmt, sondern nur die formale Vollständigkeit des Prospekts untersucht. Was zu den einzelnen Punkten konkret notwendig ist, „um dem Publikum eine zutreffende Beurteilung (…) zu ermöglichen“, wie es das Gesetz vorschreibt, entscheidet nicht die Behörde, sondern der Anbieter.

Das wird wahrscheinlich erneut die Diskussion darüber anfachen, ob das Vermögensanlagengesetz und die -Verkaufsprospektverordnung in diesen Punkten präzisiert – sprich: verschärft – werden müssen.

Das gleiche gilt für die Frage der Grünen, warum die BaFin generell Vermögensanlagenprospekte zulässt, in denen eine Haftung über die Einlage hinaus sowie das Risiko der Privatinsolvenz beschrieben wird, obwohl Vermögensanlagen mit Nachschusspflicht gesetzlich nicht zulässig sind.

AIF-Anbieter müssen aufhorchen

Hier müssen auch die Anbieter von alternativen Investmentfonds (AIFs) aufhorchen. Denn auch bei den Publikums-AIFs sind Nachschusspflichten nicht zulässig. Trotzdem malen die Prospekte regelmäßig – maßlos übertrieben und wahrscheinlich auf Anraten eines übervorsichtigen Anwalts – die Privatinsolvenz des Anlegers als maximales Risiko an die Wand.

Das impliziert zwar keine Nachschusspflicht, der eigentliche Sinn der gesetzlichen Regelungen aber ist ein anderer: Das Risiko soll auf den Verlust der Einlage beschränkt sein, was nach den übertriebenen Ausführungen in den Prospekten jedoch nicht der Fall ist.

Die Gefahr: Wenn die Politik wegen solcher scheinbar nebensächlicher Kritikpunkte tatsächlich Hand an die Gesetze legen sollte, wird es wahrscheinlich nicht bei kosmetischen Korrekturen und nicht allein bei diesen Punkten bleiben.

Grünen-Anfrage bereits im April

Vielleicht allerdings haben die beiden Anfragen auch überhaupt keine Konsequenzen. So haben die Grünen bereits im April eine kleine Anfrage zu „Container- und Schiffsfinanzierungen“ an die Bundesregierung gestellt, die auch zehn Fragen zu P&R enthielt und Anfang Juni auf insgesamt nicht weniger als 36 Seiten beantwortet wurde.

Trotzdem enthielten die Antworten zu P&R kaum relevante Informationen. Eigentlich war es nur eine: Das genaue Platzierungsvolumen von P&R seit der Prospektpflicht Anfang 2017. Es belief sich auf exakt 442.625.190 Euro. Immerhin etwas – aber viel mehr greifbares als diese eine Zahl gaben die umfangreichen Antworten der Bundesregierung nicht her.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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