Warnung vor Forderungsausfällen bei zwei UDI-Emissionen

Zwei Emittenten von Vermögensanlagen der Nürnberger UDI warnen in Pflichtmitteilungen vor dem möglichen Ausfall von Forderungen und entsprechenden Folgen für die Anleger. Der Grund ist in beiden Fällen der gleiche.

Georg Hetz ist der Chef von UDI.

Nach den beiden Veröffentlichungen gemäß Paragraf 11a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), die über die Website der Finanzaufsicht BaFin bekannt gemacht wurden, sind Nachrangdarlehen der UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG (Emissionsjahr: 2016) sowie Kommanditbeteiligungen der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG, die Ende 2010 aufgelegt wurden, von dem möglichen Ausfall von Forderungen betroffen.

Grund ist in beiden Fällen, dass die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG am 15. Juni 2018 beim zuständigen Amtsgericht Nürnberg Insolvenzantrag gestellt hat. Die Emission Festzins IV hat der Projektgesellschaft Nachrangdarlehen gewährt, der UDI Biogas 2011 ist dort mit einer Kommanditeinlage beteiligt.

Unangenehme Verpflichtung

Dieser Umstand sei daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage (Festzins IV) beziehungsweise zur Zahlung der prognostizierten Erträge und Rückzahlung des Kommanditkapitals (Biogas 2011) erheblich zu beeinträchtigen, so die Mitteilungen.

In diesen Fällen trifft die Emittenten nach dem VermAnlG die höchst unangenehme Pflicht zu einer entsprechenden Mitteilung, die auch über die Website der BaFin bekannt gemacht wird. Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Unterzeichnet sind die Mitteilungen jeweils von Georg Hetz in seiner Funktion als Vertreter der Emittenten. Hetz ist auch geschäftsführender Gesellschafter der UDI Beratungsgesellschaft mbH. (sl)

Foto: UDI

 

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