Carsten Linnemann will an einer Stelle nicht sparen: bei der Rente pflegender Angehöriger. Der neue Bundesgesundheitsminister kündigte an, die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige noch einmal zu prüfen. Seine Vorgängerin Nina Warken hatte diesen Einschnitt vorbereitet. Der PKV-Verband begrüßt Linnemanns Kurswechsel – und nutzt ihn zugleich für einen weitergehenden Vorstoß.
Verbandsdirektor Florian Reuther fordert mehr: Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt kommen, nicht aus den Beiträgen der Versicherten. Was nach einer Randnotiz aus der Pflegepolitik klingt, berührt eine grundsätzliche Frage. Wer trägt am Ende die Kosten der sozialen Pflegeversicherung?
Linnemann korrigiert den Sparplan seiner Vorgängerin
Carsten Linnemann ist erst seit Ende Juli 2026 im Amt. Der CDU-Politiker übernahm das Gesundheitsministerium von Nina Warken im Zuge einer Kabinettsumbildung. Sie folgte damit auf den Rücktritt von Jens Spahn. Eines der ersten Themen, mit denen er sich öffentlich positionierte, ist ausgerechnet ein Erbe seiner Vorgängerin.
Warken hatte mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz eine Kürzung vorbereitet. Ab 2027 sollte die Berechnungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger von 100 auf 70 Prozent der sogenannten Bezugsgröße sinken. Für Angehörige, die einen Menschen mit Pflegegrad 5 betreuen, hätte das monatlich rund 220 Euro weniger Rentenanspruch bedeutet, aufs Jahr gerechnet rund 2.640 Euro. Betroffen wären damit unmittelbar die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die Warken kürzen wollte. Insgesamt sollte die Maßnahme der Pflegeversicherung 2027 rund 1,8 Milliarden Euro sparen.
Im Interview mit der „Bild am Sonntag“ kündigte Linnemann am 23. August 2026 an, genau das noch einmal zu prüfen: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen.“ Eine Kürzung mache die Gesellschaft „kälter“, weil pflegende Angehörige sie zusammenhielten.
Unterstützung erhielt er unter anderem von den gesetzlichen Krankenkassen, der Stiftung Patientenschutz und dem Sozialverband SoVD. Auch aus der eigenen Partei und von Bundeskanzler Friedrich Merz kam Zustimmung. Für Berater ist das mehr als eine Randnotiz. Der Vorgang zeigt, wie knapp der finanzielle Spielraum in der sozialen Pflegeversicherung inzwischen ist. Und er zeigt, wie eng jede Reformdebatte mittlerweile mit der Frage verknüpft ist, wer am Ende zahlt.
PKV-Verband will nicht nur retten, sondern umfinanzieren
Der PKV-Verband begrüßt Linnemanns Kurswechsel, geht argumentativ jedoch einen entscheidenden Schritt weiter. Verbandsdirektor Florian Reuther bot Redaktionen dazu ein Statement an, das Cash. vorliegt:
„Die Angehörigen sind das Rückgrat der Versorgung in der Pflege. Deswegen ist es richtig, wenn Gesundheitsminister Carsten Linnemann die geplante Regelung zur Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge noch einmal diskutieren will. Bei den Rentenversicherungsbeiträgen, die von gesetzlich und privat Versicherten getragen werden, handelt es sich indes um versicherungsfremde Leistungen. Es ist daher zwingend, sie in Zukunft aus Steuermitteln und nicht zu Lasten der Beitragszahler zu finanzieren. Das würde die Kosten fair und verfassungsmäßig verteilen und die Lohnnebenkosten entlasten.“
Das Zitat wurde Cash. direkt zur Berichterstattung angeboten. Eine bereits veröffentlichte Pressemitteilung mit demselben Wortlaut auf pkv.de ließ sich zum Zeitpunkt der Recherche nicht auffinden. Angesichts des Interviewtermins vom 23. August 2026 ist das plausibel eine sehr aktuelle Reaktion. Inhaltlich fügt sich die Aussage allerdings nahtlos in eine seit Längerem dokumentierte PKV-Position ein. Reuthers Kernpunkt reicht über die akute Debatte hinaus. Es geht ihm nicht allein darum, die Kürzung zu verhindern, sondern grundsätzlich zu klären, wer die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige künftig trägt.
Wer zahlt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige heute?
Der Mechanismus dahinter erklärt, warum die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige finanziell so bedeutsam sind. Nach Paragraf 3 Satz 1 Nummer 1a SGB VI in Verbindung mit Paragraf 44 SGB XI zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen automatisch Rentenversicherungsbeiträge für Angehörige. Voraussetzung ist, dass sie einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegen. Nötig sind mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage. Die eigene Erwerbstätigkeit darf dabei höchstens 30 Wochenstunden umfassen.
Entscheidend ist: Diese Zahlungen kommen nicht aus dem Bundeshaushalt. Sie stammen aus den Beitragseinnahmen der Pflegeversicherung selbst – bei gesetzlich Versicherten aus der sozialen Pflegeversicherung, bei privat Versicherten aus der privaten Pflegepflichtversicherung. Finanziert wird das folglich von den 75 Millionen gesetzlich Versicherten und den knapp neun Millionen PKV-Vollversicherten über ihre laufenden Beiträge.
Das Volumen ist in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zahlten die Pflegekassen 2024 rund 4,2 Milliarden Euro an Rentenversicherungsbeiträgen für mehr als eine Million pflegende Angehörige. Deutlich mehr Frauen (939.000) als Männer (156.000) sind davon betroffen. Zehn Jahre zuvor waren es noch 983 Millionen Euro. Der Betrag hat sich damit mehr als vervierfacht. Grund dafür sind vor allem die steigende Zahl Pflegebedürftiger und gesetzliche Leistungsverbesserungen.
Was heißt eigentlich „versicherungsfremde Leistungen“?
Der Begriff klingt nach einer klaren technischen Kategorie. Tatsächlich ist er hoch umstritten – und genau das macht Reuthers Argumentation angreifbar. Reuther nennt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige deshalb versicherungsfremd. Gemeint sind Leistungen der Sozialversicherung, denen keine entsprechende Beitragszahlung der Begünstigten gegenübersteht.
Sie entsprechen zudem nicht dem eigentlichen Versicherungszweck, also der Absicherung eines individuellen Risikos gegen eine Prämie. Klassische Beispiele in der Rentenversicherung sind Kindererziehungszeiten, Mütterrente und die Höherbewertung von Ausbildungszeiten. Auch abschlagsfreie Renten oder Leistungen für Spätaussiedler nach dem Fremdrentengesetz zählen dazu.
Das Problem: Eine gesetzlich verbindliche oder wissenschaftlich einhellige Definition existiert nicht. Ökonomisch lässt sich argumentieren, dass jede Sozialversicherung von vornherein Solidarelemente enthält, die nicht risikoäquivalent finanziert sind. Das unterscheidet sie von einer privaten Versicherung. Wo genau die Grenze zwischen legitimer Solidarität und versicherungsfremder Leistung verläuft, ist seit Jahrzehnten Streitpunkt zwischen Sozialpolitik, Wissenschaft und Verbänden.
Der Bundesrechnungshof kritisierte 2022 ausdrücklich die mangelnde Transparenz bei der Abgrenzung und Bezifferung versicherungsfremder Leistungen in der Rentenversicherung. Zudem forderte er eine systematische Darstellung durch den Gesetzgeber. Je nach Abgrenzung kommen Studien auf sehr unterschiedliche Summen. Die Deutsche Rentenversicherung bezifferte 2020 die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten, nicht beitragsäquivalenten Leistungen auf rund 37,1 Milliarden Euro. Ältere, weiter gefasste Schätzungen erreichten dagegen bis zu 90 Milliarden Euro jährlich. Das Bundessozialgericht bestätigte die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Mischfinanzierung bereits 1999.
Wichtig für die Einordnung: Auch wenn eine Leistung als versicherungsfremd gilt, ist sie deshalb nicht automatisch illegitim oder zweckentfremdet. Sie dient in aller Regel einem anerkannten sozialpolitischen Ziel. Der Streit dreht sich also nicht darum, ob diese Leistungen gerechtfertigt sind. Er dreht sich ausschließlich darum, wer sie bezahlen soll: die Versichertengemeinschaft über ihre Beiträge oder die Steuerzahler über den Bundeshaushalt.
| Leistung / Position | Geforderte Steuerfinanzierung (Volumen pro Jahr) | Fordernde Instanz | Quelle / Stand |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige | rund 4,0 Milliarden Euro | Arbeitgeberverbände (BDA) | Positionspapier, Juli 2025 |
| Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige | rund 4,6 Milliarden Euro | vdek (Ersatzkassen) | Pressemitteilung 2026 |
| Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige (Ist-Ausgabe der Pflegekassen) | 4,2 Milliarden Euro (2024, aktuell beitragsfinanziert) | Deutsche Rentenversicherung | Statistik 2024 |
| Versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung insgesamt (enge Abgrenzung) | rund 37,1 Milliarden Euro | Deutsche Rentenversicherung | 2020 |
| Versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung insgesamt (weite Abgrenzung) | rund 58 bis 93 Milliarden Euro | wissenschaftliche Schätzungen | 2011 |











