Ergo mit neuer Privat-Haftpflicht am Start

Seit dem 1. Oktober bietet die Ergo Versicherung ihre neue Privat-Haftpflicht an. Als Besonderheit der Police wird die Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz beworben.

Die Forderungsausfalldeckung kommt ins Spiel, wenn ein nicht Haftpflichtversicherter einem anderen einen Schaden zufügt, aber selbst nicht dafür aufkommen kann. Bislang blieb der Geschädigte im Zweifel auf den Kosten sitzen. Die Privat-Haftpflicht der Ergo springt in einem solchen Fall ein. Erweitert wird die Forderungsausfalldeckung um den sogenannten Gewaltopferschutz. Dieser greift, wenn Menschen vorsätzlich verletzt werden und beim Täter selbst nichts zu holen ist. Selbst wenn der Täter über eine Privat-Haftpflichtversicherung verfügt, konnte das Opfer einer Gewalttat bislang keine Leistung erwarten, da Versicherungen bei Vorsatztaten nicht zahlen. Im Rahmen der neuen Police sind solche Schäden ab sofort mitversichert.

Darüber hinaus können folgende weitere Leistungen mitversichert werden:

– Schäden bei Gefälligkeitshandlungen bis zu 5.000 Euro

– Schäden an geliehenen Gegenständen bis 5.000 Euro

– Schäden durch Schlüsselverlust bis zu 30.000 Euro

– Mietsachschäden auf Reisen

– Schäden durch den eigenen Computer (zum Beispiel unbewusstes Weiterleiten von Viren)

– Schäden durch den Betrieb einer Fotovoltaikanlage

– Beschädigung von Diagnosegeräten (vom Arzt überlassene 24-Stunden-Diagnosegeräte)

Zudem gilt die Demenzklausel. Das heißt, wenn ein Versicherungsnehmer wegen seines geistigen Zustands nicht für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, übernimmt Ergo die entstandenen Kosten bis zu 10.000 Euro. Hinzu kommt der erweiterte Enkelschutz. Schädigen Großeltern versehentlich ihr Enkelkind, begleicht die Haftpflichtversicherung zum Beispiel die Forderungen der Sozialversicherungsträger. (te)

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