Verbesserte Portabilität für Betriebsrenten

Um die Portabilität unverfallbarer Ansprüche von ausscheidenden Mitarbeitern auch bei Pensionsfonds zu erleichtern, wurde das bestehende Übertragungs­abkommen für Pensionskassen und Direktversicherungen um Pensionsfonds erweitert. Darauf weist das Beratungsunternehmen für betriebliche Altersversorgung (bAV) Febs Consulting hin.

Andreas Buttler, Febs
Andreas Buttler, Febs

Demnach kann ein ausscheidender Mitarbeiter künftig sein Versorgungskapital somit von einem der drei Durchführungswege in einen beliebigen anderen dieser drei Wege beim neuen Arbeitgeber transferieren. Auch das Bundesfinanzministerium hat sein Segen zum neuen Abkommen gegeben, damit der Transfer steuerneutral erfolgen kann.

Hintergrund: Seit 2005 können Arbeitnehmer bei Wechsel des Arbeitgebers ihre unverfallbaren Be­triebsrentenanwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Theoretisch zumindest, denn in der Praxis funktioniert das in der Regel nur bei Direktversicherun­gen und Pensionskassen.

„Das neue Abkommen gilt allerdings nur für sogenannte versicherungsförmig kalkulierende Pensi­onsfonds“, weist Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer des bAV-Be­ratungsunternehmens febs Consulting hin. Denn nur diese Art des Pensionsfonds ist mit Direktversicherungen und Pensionskassen ausreichend vergleichbar.

Neu ist auch die Möglichkeit, im Vorfeld einer Übertragung zunächst ein Übertra­gungsangebot als Entscheidungsgrundlage anzufordern. Das ist sicherlich sinnvoll, damit der Arbeitnehmer in Ruhe überlegen kann, ob sich der Wechsel für ihn lohnt.

Für Übertragungsfälle im Rahmen eines Betriebsübergangs beinhaltet das neue Ab­kommen allerdings eine Einschränkung. Zukünftig hat der abgebende Versicherer die Möglichkeit, die Übertragung abzulehnen, wenn das Versorgungskapital einen Wert von mehr als circa 1,3 Millionen Euro hat.

Das bisherige Abkommen endet am 31. Januar 2011. Das neue Abkommen kann laut der Febs aber ab sofort genutzt werden, sofern die beteiligten Versicherer bereits ihren Beitritt erklärt haben. (te)

Foto: Febs

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