GDV empfiehlt Ausweis der Ertragsminderung

Um für Kunden eine höhere Transparenz von Lebensversicherungen zu schaffen, empfiehlt der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft seinen Mitgliedsunternehmen künftig eine Kosten- und Leistungsdarstellung, die den Einfluss der Kosten – mittels einer Gesamtkostenquote – auf die Wertentwicklung einer Police zeigt.

Jörg von Fürstenwerth
Jörg von Fürstenwerth

Die Gesamtkostenquote soll alle berechneten Kosten mit einbeziehen, das heißt neben den laufenden Kosten auch die Abschluss- und Vertriebskosten sowie bei fondsgebundenen Produkten auch die Fondskosten. Mit dem Ausweis dieser Ertragsminderung („Reduction in Yield“ – RIY) will der GDV zu einer anbieterübergreifenden Vergleichbarkeit von Altersvorsorgeprodukten kommen, die durch die bisherigen Formen der Offenlegung demnach noch nicht erreicht wurde.

Mit der unverbindlichen Empfehlung vollzieht der GDV eine Kehrtwende. 2008 hatte er als Kennziffer den Renditeeffekt vorgeschlagen und die RIY-Methode abgelehnt. Ersterer beachtet allerdings große Kostenblöcke nicht.

Neben dem Ausweis einer Gesamtkostenquote empfiehlt der Verband zusätzlich auch eine Leistungsdarstellung: Denn ein Produktvergleich allein auf Kostenbasis greife zu kurz. Neben anderen Faktoren wie beispielsweise Finanzstärke und Service sei für den Kunden vor allem die jeweils zu erwartende Wertentwicklung nach Kosten (Leistung) eines Produktes eine relevante Entscheidungsgröße.

„Wir sehen darin natürlich auch die Chance, dem Kunden die attraktive Rendite der klassischen Lebensversicherung nach Kosten transparent zu machen – gerade im Vergleich zu anderen Produkten, wie Fonds oder Banksparplänen“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. (te)

Foto: GDV

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