Münchener Verein erweitert Pflegetagegeldversicherung

Der Versicherer Münchener Verein hat seine Pflegetagegeldversicherung zum 1. September um neue Leistungsbausteine erweitert. Unter anderem kann nun auch für die Pflegestufe 0 eine häusliche oder vollstationäre Pflege vereinbart werden, teilt das Unternehmen mit.

Neu ist zudem ein Baustein, der mit Beginn einer krankheits- oder unfallbedingten Pflegebedürftigkeit eine einmalige Leistung von bis zu 10.000 Euro gewährt, um damit Veränderungen im Wohnumfeld oder im Auto zu finanzieren.

Darüber hinaus kann bei einer wirtschaftlichen Notlage die Beitragszahlung und der Versicherungsschutz bis zu einem Jahr reduziert werden (kleine Anwartschaft). Dies habe den Vorteil, dass der Kunde den Vertrag nicht kündigen muss und bei einem späteren Neuvertrag aufgrund des fortgeschrittenen Alters und eines eventuell verschlechterten Gesundheitszustandes einen höheren Beitrag zahlen muss, teilt der Münchener Verein mit.

Das Baukastenprodukt „Deutschen Private Pflege“ trägt nach eigenen Angaben bereits etwa ein Drittel des Neugeschäfts in der Krankenversicherung des Münchener Vereins bei. Man erwarte sich von den zusätzlich geschaffenen Bausteinen eine weitere Intensivierung des Neugeschäfts, da auch der Gesetzgeber mit seinem „Pflege-Bahr“ einen deutlichen Impuls für die private Pflegezusatzversicherung gesetzt habe, heißt es.

Nach dem Willen der Bundesregierung können alle volljährigen Deutschen ab 2013 vom Pflege-Bahr steuerlich profitieren, die aus eigener Tasche mindestens zehn Euro pro Monat in eine Pflegetagegeldversicherung einbezahlen.

Die Pflegestufe 0 soll Personen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ zu Gute kommen, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Damit sind vor allem die 1,5 Millionen Demenzerkrankten in Deutschland gemeint. Ab 2013 wird es in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen für Demenzkranke geben: In der Stufe 0 erhalten diese dann neben den heute schon beziehbaren 100 bis 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. (lk)

Foto: Shutterstock

 

 

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments