VSH: Deckungslücken bei Haftungsdach und Vermittlern

Dr. Johannes Fiala: „Vermittler dürfen nicht davon ausgehen, dass die vermittelten Produkte auch automatisch in jeder VSH-Police im Versicherungsschutz enthalten sind.“

Darüber hinaus sollte der Vermittler die VSH des Haftungsdaches dringend entweder selber prüfen oder durch Experten prüfen lassen, um neben einer viel zu niedrigen Deckungssumme weitere potenzielle Deckungslücken des Haftungsdaches aufzufinden. Ein zentraler Punkt dabei ist, ob alle über das Haftungsdach vermittelten Produkte auch in der VSH-Police des Haftungsdaches und der VSH-Policen der Vermittler versichert sind.

Die Vermittler dürfen nicht davon ausgehen, dass die vermittelten Produkte auch automatisch in jeder VSH-Police im Versicherungsschutz enthalten sind. Jeder Vermittler unter einem Haftungsdach sollte also das Gespräch mit dem Haftungsdach suchen mit dem Ziel so informiert zu werden, dass er Klarheit über die ihn daraus betreffenden Folgen bekommt. So kann er Anhaltspunkte darüber erhalten, wie seine eigene VSH-Versicherung ausfallen sollte.

Eigenabsicherung auch bei gebundenen Vermittlern ratsam

Für Finanzanlagenvermittler gibt es VSH-Deckungen, welche die Tätigkeit des sogenannten gebundenen Vermittlers (Tied Agent) unter der Haftung eines Haftungsdaches absichern. Das macht für den Vermittler Sinn. Denn es könnte durchaus sein, dass ein in Anspruch genommenes Haftungsdach gegenüber seinem angebundenen Agenten nach einem Schaden einen Regress geltend macht. Oder Kunden stellen ihren Anspruch direkt an den gebunden Vermittler. Für beide Fälle ist für den Vermittler eine eigene VSH Versicherung von Vorteil, da diese auch für die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen zur Verfügung steht.

Die Situation ist ganz ähnlich wie bei Ausschließlichkeitsvermittlern eines Versicherers: Wer kostentreibende Risiken oder deren Auswirkungen wie beispielsweise bei einem Regress nach einem Schaden vermeiden will, besorgt für sich eine eigenständige, vom Dienstherren unabhängige VSH-Deckung.

Gefährliche VSH-Lücken schließen

In vielen Fällen wird die Deckungssumme der VSH für das Haftungsdach selbst gering bemessen sein. Da ist es ein schwacher Trost, dass für die Lücken in der Deckung regelmäßig die Geschäftsführer des Haftungsdaches mit ihrem Privatvermögen haften. Eine professionelle VSH-Deckung sollte gerade beim Vertrieb von speziellen Produkten natürlich auch für einen Massenschaden ausgelegt sein. Ist diese Deckung nicht zu erhalten, so sollten souveräne Leiter eines Haftungsdaches ihre Vermittler auf die Alternative der Eigenabsicherung hinweisen.

Für die gebundenen Vermittler sollte sich eine sinnvolle Deckungssumme aus der Mindestdeckung der gesetzlichen Anforderungen an eine VSH ergeben. Wer deutlich mehr pro Jahr platziert, sollte die Summe entsprechend mit einem Puffer nach oben anpassen. Mancher VSH-Spezialmakler bietet einen VSH-Risiko- und Policen-Check gegen eine geringe Prüfungsgebühr an. Damit bekommt der Vermittler Klarheit über seinen Versicherungsschutz und kann gegebenenfalls gefährliche Lücken schließen.

Blindes Vertrauen kann teuer werden

Der Fall Infinus zeigt die große Bedeutung für den Vermittler, die aktuellen Deckungssummen und möglichst auch die Versicherungsbedingungen der VSH des Haftungsdaches zu kennen. Für Vermittler kann das unter Umständen überlebensnotwendig sein – ein sorgloses Vertrauen in eine scheinbar kostenlose Haftungsdach-VSH kann im Schadenfall teuer oder gar unbezahlbar werden. Eigenverantwortung ist das oberste Gebot. Für sich selbst und für den Kunden. Eine preisgünstige und doch umfangreiche  echtsschutzversicherung rundet das Paket ab.

Über die Autoren: Dr. Johannes Fiala ist als Rechtsanwalt in München tätig. VSH-Experte Ralf Werner Barth ist Vorstand der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) und Geschäftsführer der Conav Consulting.

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