bAV-Finanzierung: Auch Arbeitgeber sollen zahlen

Ein Trend, den Branchenexperten in der betrieblichen Altersversorgung beobachten, betrifft die Finanzierung der Betriebsrenten. So hat insbesondere im Mittelstand das Angebot an einer gemischten Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer stetig zugenommen.

Entgeltumwandlung
Die rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung befindet sich auf dem Rückzug.

Laut der Studie des F.A.Z.-Instituts boten 59 Prozent der befragten Unternehmen zu Ende 2013 Betriebsrentenmodelle an, die auf einer gemischten Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer basieren – Ende 2012 taten dies erst 54 Prozent.

Arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung auf dem Rückzug

Die rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung befindet sich hingegen auf dem Rückzug. Ende 2011 wurde sie noch von 71 Prozent der Unternehmen angeboten. Zwei Jahre später sind es nur noch 50 Prozent. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese liegt seit 1. Januar bei 71.400 Euro im Jahr.

Nach geltender Regelung könnten somit bis zu 4.656 Euro (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 Euro) eingezahlt werden. Da der Beitrag aus dem Bruttogehalt finanziert wird, können Steuern und Sozialabgaben gespart werden.

Die Entgeltumwandlung reduziert Steuern und Sozialabgaben.

Zudem profitiert der Arbeitgeber von einer Sozialversicherungsersparnis. Professor Dr. Dr. h.c. Bert Rürup, Präsident des Handelsblatt Research Institute, missfällt allerdings, dass der 2002 eröffnete Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung gemäß Paragraf 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz (EStG) jedoch insbesondere von Arbeitnehmern mit geringen und mittleren Einkommen kaum ausgeübt werde.

Ein Grund dafür sei, so Rürup, dass viele Arbeitnehmer nicht auf Nettogehalt verzichten wollen oder können.

Vorteil der Entgeltumwandlung

Um dies zu ändern, schlägt er vor, Arbeitgeber zu verpflichten, regelmäßig zumindest einen Teil ihrer durch Entgeltumwandlung eingesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in die bAV einzuzahlen. Die beitragsfreie Gehaltsumwandlung sei schließlich nicht erfunden worden, so Rürup, um Unternehmen Kosten zu sparen, sondern um die Altersvorsorge zu fördern.

Seite zwei: „Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten“

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