Kündigung der Lebensversicherung: Wann kassiert der Fiskus mit?

Verbraucher sind seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes verunsichert und fragen sich, ob sie ihre Lebensversicherung jetzt kündigen sollen. Im Falle einer Kündigung sollten sie bedenken, dass in bestimmten Fällen das Finanzamt ordentlich mitkassiert.

Bei Verträgen die nach 2005 abgeschlossen wurden bittet das Finanzamt immer zur Kasse.

Die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ hat in ihrer aktuellen Ausgabe die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung im Hinblick auf die anfallenden Steuern analysiert.

Kapitallebensversicherungen vor 2005 steuerfrei kündbar

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass in erster Linie der Zeitpunkt des Policenabschlusses darüber entscheidet, ob der Fiskus bei einer Kündigung mitkassiert: Für den Fall, dass die Kapitallebensversicherung vor 2005 abgeschlossen worden ist und der Betrag auf einmal ausgezahlt wird, fallen generell keine Steuern an. Dies gilt bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren, Prämienzahlungen von mindestens fünf Jahren und einer Todesfallsumme von mindestens 60 Prozent der Beiträge.

Werden hingegen nicht alle oben genannten Rahmenbedingungen erfüllt, fallen nach Abzug des Sparerpauschbetrags 25 Prozent Abgeltungssteuer für die Kapitalerträge an.

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Notfalls Günstigerprüfung beantragen

Bei Verträgen die nach 2005 abgeschlossen wurden, bittet das Finanzamt grundsätzlich immer zur Kasse. Die Höhe des abzuführenden Betrags hängt auch hier wieder von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab.

Bei einer einmaligen Auszahlung sollte die Vertragslaufzeit zwölf Jahre nicht unterschreiten und die Auszahlung frühestens mit 60 Jahren erfolgen, raten die Verbraucherschützer. In diesem Falle ist die Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Auszahlung nur zur Hälfte steuerpflichtig.

Werden diese Bedingungen nicht berücksichtigt, wird es teuer. Dann zahlt der Versicherte 25 Prozent Steuern auf die volle Differenz nach Abzug des Pauschbetrags. In diesem Fall besteht allerdings die Möglichkeit im Rahmen der Steuererklärung eine Günstigerprüfung zu beantragen. (nl)

Foto: Shutterstock

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