„Uns steht ein turbulentes Jahr bevor“

Inwieweit können sich Berater auf die Auswirkungen vorbereiten?

Vermittler haben schon mehrfach erlebt, dass ganze Produktsparten schnell wegbrechen können. Beispielhaft seien hier der Aktiencrash, das KAGB und jetzt das LVRG genannt. Sie werden sich entweder spezialisieren oder ihr Angebot diversifizieren müssen, also Netzwerke gründen und pflegen und professionelle Dienstleister finden, die ihnen bei diesen Geschäften helfen werden. Dies muss durch eine sehr gute Qualifikation unterlegt werden.

[article_line tag=“IMD-2″]

Ist 2015 mit weiteren Regulierungen zu rechnen?

2015 wird die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie – Paragraf 34i Gewerbeordnung – diskutiert und beschlossen werden. Das Inkrafttreten folgt dann zum 21. März 2016. Das Kleinanlegerschutzgesetz wird Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen und Sachinvestments in die Abteilung III des Paragrafen 34f bringen. Die Frage wird dann sein, wie die VSH-Versicherer darauf reagieren werden und ob die Erlaubnis für diesen Bereich dann noch bezahlbar ist.

Wie sieht es bei den Umsetzungen von IMD2 und Mifid II aus?

Bei der IMD 2 wird es unserer Ansicht nach nicht zu einem Provisionsverbot kommen. Die Weiterbildungsverpflichtung wird kommen, deren Umsetzung ist aber Ländersache. Es bleibt auch die Frage offen, ob beziehungsweise wie alle Vertriebswege in alle Pflichten mit einbezogen werden – also auch Direktversicherungen und Annexvertriebe. Die Umsetzung der Mifid soll bis Januar 2017 erfolgen. Ein Kernpunkt ist sicher, ob Provisionen die Unabhängigkeit wirklich infrage stellen.

Seite drei: Schwerpunkte des AfW 2015

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments