„Vor der PKV-Tarifwechselberatung ist zu warnen“

Kathrin Pagel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht von der Kanzlei Sandkühler Schirmer, erklärt, wie Makler Haftungsrisiken bei der PKV-Beratung vermeiden können und was bei Antragstellung und Tarifwechsel zu beachten ist.

„Anspruchsvoll wird auch die Beratung im Zusammenhang mit Mehrleistungen, Pauschalprämien und damit im Zusammenhang stehenden möglichen neuen Gesundheitsprüfungen beim Wechsel.“

Cash.: Wie sehen Sie das Haftungsrisiko für Versicherungsmakler in der PKV-Beratung?

In der PKV-Beratung besteht ein nicht geringes Haftungspotenzial für Versicherungsmakler – beispielsweise sowohl bei der Antragstellung als auch bei einem Tarifwechsel.

So muss der Versicherungsnehmer im Zuge der Antragstellung genaue Angaben im Rahmen seiner vorvertraglichen Anzeigepflichten machen und sucht Unterstützung bei seinem Versicherungsmakler. Hier liegt ein mögliches Haftungsrisiko für den Versicherungsmakler.

Viele Rechtsstreitigkeiten begründen sich in diesem Bereich dadurch, dass der Versicherer wegen einer Verletzung von Anzeigepflichten die Leistung verweigert und der Versicherungsnehmer daraufhin seinen Makler in die Haftung nimmt.

Wie können Makler derartigen Risiken im Beratungsgespräch entgegenwirken?

Bei der Beratung ist darauf zu achten, dass dem Versicherungsnehmer sämtliche Fragen des Versicherers zur Kenntnis gelangen und dieser sich der Notwendigkeit bewusst ist, die Fragen auch richtig und vollständig zu beantworten. Sobald Versicherungsmakler ihren Versicherungsnehmer nicht in notwendiger Weise unterstützen oder unrichtig beraten, begeben sie sich schnell in eine Haftungsfalle.

Seite zwei: Beratungsdokumentation von erheblicher Bedeutung

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