BU-Fehlberatung bei Vertragsänderungen vermeiden

Eine Fehlberatung in der Berufsunfähigkeits-Versicherung kann den Versicherten hunderttausende Euro kosten. Gelingt es dem Berater jedoch, die objektive Bedarfsanalyse mit den persönlichen Kundenwünschen überein zu bringen, setzt er sich keinen Haftungsrisiken aus und schafft einen langfristigen Mehrwert für seinen Kunden.

Gastbeitrag von Dr. Christian Kirsch, Zurich Leben

VVG Zurich Kirsch
„Es sollte immer geprüft werden, ob der bestehende Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitserklärung erhöht werden kann, bevor der Vertrag gekündigt wird.“

Allgemeiner gesetzlicher Rahmen

Zu Beginn sollte stets die detaillierte Bedarfsanalyse des Kunden stehen, um so das Fundament für optimalen Versicherungsschutz zu legen. Diese ausführliche, fachkundige Beratung hat der Vermittler zu dokumentieren.

Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, seine gewissenhafte Arbeit im Streitfall mit dem Kunden nicht belegen zu können, und es droht die Schadenersatzhaftung des Paragrafen 63 VVG. Auch wenn durch Paragraf 6 Absatz 5 VVG der Versicherer als Gesamtschuldner mithaftet, entbindet dies den Vermittler nicht.

Und die nach Paragraf 9 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung zeigen deutlich, wie hoch das Haftungsrisiko eingeschätzt wird.

Welch´ hohen Stellenwert der Beratung durch den Gesetzgeber beigemessen wird, zeigt sich zudem mit Paragraf 63 VVG: die einheitliche, statusunabhängige persönliche Haftung für alle Versicherungsvermittler betont die Bedeutung von Informations-, Beratungs-, Begründungs- und Dokumentationspflichten.

Spezialfall Berufsunfähigkeit

Wesentlicher Eckpfeiler ist die Absicherung der Erwerbs-/Berufsfähigkeit. Hier gilt es, sowohl den Versicherungs-Einsteiger als auch den schon Teil-Abgesicherten sorgfältig auf seine individuellen Bedürfnisse hin zu beraten, denn auch dort, wo bereits Versicherungsschutz existiert, zeigt sich vielfach eine nicht unerhebliche Versorgungslücke.

In jedem Fall bedarf es der qualifizierten Analyse, in welcher Höhe bereits Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk oder privater Absicherung im Versicherungsfall geltend gemacht werden können. Softwaregestützte Beratungs-/Analysetools wie „Vorsorge-Inventur“ oder „Vorsorge-Portal“ helfen, die Komplexität der Aufgabe zu meistern.

Seite zwei: Gerichtliche Überprüfung

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