Riester-Rente: Zulagenförderung erreicht Allzeithoch

Die Zulagenförderung von Riester-Produkten hat ein Rekord-Niveau erreicht: Rund 2,6 Milliarden Euro an staatlichen Zulagen flossen 2010 an insgesamt 10,2 Millionen Riester-Sparer. Dies ergab eine Untersuchung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV). Allerdings beklagt die DRV, dass die Ausschöpfung der Zulagen bei vielen Sparern immer noch unbefriedigend sei.

Der ehemalige Arbeitsminister Walter Riester ist Urheber der gleichnamigen Vorsorgeform, die mehr als zehn Jahre nach ihrem Start keinen leichten Stand hat.

Die Zahl aus dem Jahr 2010 wurde erst jetzt veröffentlicht, da vor der Auswertung zunächst die Beendigung des zweijährigen Zeitraums für die Beantragung der Zulagen abgewartet werden musste, heißt es bei der DRV. Gegenüber dem Jahr 2009 stieg das Zulagenvolumen um 10,5 Prozent – Tendenz weiter steigend: Der aktuelle Zwischenstand für das Jahr 2011 ergab bereits ein Zulagenvolumen von 2,8 Milliarden Euro.

„Die Zulagenförderung der Riester-Rente für das Beitragsjahr 2010 erreichte erstmals mehr als zehn Millionen Personen. Die Summe der Zulagenförderung von rund 2,9 Milliarden Euro und Gesamtbeiträge von fast neun Milliarden Euro verdeutlichen die weiterhin positive Entwicklung gegenüber den vorherigen Beitragsjahren“, erklären die Experten der DRV in ihrem Analysebericht.

Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt man sich über die Entwicklung erfreut: „Für die Beitragsjahre 2011 und 2012 zeigen erste Zwischenergebnisse, dass gerade in der untersten Einkommensklasse – unter 10.000 Euro Jahreseinkommen – mit einem Anstieg des Anteils der Zulageempfänger gerechnet werden kann“, heißt es in einer Stellungnahme. 38 Prozent der rund zehn Millionen Zulageempfänger erhielten im Beitragsjahr 2010 neben der Grundzulage auch eine Zulage für mindestens ein Kind, berichtet der GDV.

Ausschöpfung oftmals unbefriedigend

Eine Kritik der DRV, die auch der GDV teilt, betrifft die Ausschöpfung des individuellen Zulagenanspruchs. Laut Deutscher Rentenversicherung ist diese „bei einem nicht unwesentlichen Teil der Zulageempfänger gering“. So erhielten in den letzten Jahren rund 44 Prozent der Zulageempfänger nicht die volle Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Etwa 17 Prozent erhielten sogar nicht einmal die Hälfte der Zulage.

Die durchschnittliche Förderung mit Grundzulage je Zulageempfänger für das Beitragsjahr 2010 lag bei rund 125 Euro. Dabei lag sie für Frauen mit durchschnittlich rund 129 Euro um rund zehn Euro über der von Männern.

Riester-Zulage muss beantragt werden

Die Zulage zur Riester-Rente erhalten die Riester-Sparer nur, wenn sie diese beantragen. Den Zulagenantrag stellt der Anbieter zur Verfügung. Um die Förderung für 2010 zu bekommen, musste der Antrag bis Ende 2012 beim Anbieter gestellt werden.

Über einen Dauerzulagenantrag kann der Kunde die jährliche Prozedur vermeiden. Der Antrag auf Zahlung der Zulage verlängert sich dann Jahr für Jahr. Die Angaben in dem Dauerzulagenantrag sollten allerdings von Zeit zu Zeit überprüft werden, rät die Deutsche Rentenversicherung. Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei Heirat oder bei der Geburt eines Kindes, müssen die Angaben in dem Antrag angepasst werden.

Die volle staatliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Die Kinderzulage beläuft sich pro Kind auf 185 Euro jährlich. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es 300 Euro pro Jahr an Zulage.

GDV mahnt Verbesserungen an

Der GDV hat bereits mehrfach angemahnt, die Rahmenbedingungen für die Riester-Förderung zu verbessern: Nötig sei eine fünfte Stufe der Riester-Förderung, bei der das Fördervolumen von heute 2.100 Euro auf über 2.850 Euro und die Zulagen von 154 Euro auf 200 Euro angehoben würden, erklärt der Verband. Zudem sollte der förderberechtigte Personenkreis der Riester-Rente um Selbstständige erweitert werden, so die Forderung des GDV. (lk)

Foto: Martin Stollberg

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments