„BU-Beratung stärker vom Standard-Prozedere loslösen“

Herr Horn, wie bewerten Sie die am Markt verfügbaren BU-Alternativen?

Dr. Oliver Horn, Leiter Produktmanagement Leben im Continentale Versicherungsverbund: Die einzige echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist tatsächlich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Wegen der psychischen Komponente?

Horn: Nicht nur. Ich sehe die Grundfähigkeitsversicherung und die Dread- Desease-Versicherung kritisch, weil der Kunde nicht genau weiß, was er für einen Schutz abgeschlossen hat – da kann der Vermittler so viel dokumentieren, wie er will. Bei der BU ist die Frage klar definiert: Kann ich meinen Beruf noch ausüben? Bei der EU ebenso: Kann ich noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen? Ich glaube, das ist so zu erklären, dass es der Kunde auch versteht. Einen Leistungskatalog sehe ich hingegen kritisch, weil nicht direkt ersichtlich ist, wann überhaupt geleistet wird. Denn ein Herzinfarkt erscheint nur auf den ersten Blick als eindeutiges Krankheitsbild. Im Kleingedruckten kann es aber kompliziert werden: Dann heißt es beispielsweise, dass man mindestens drei Monate in Behandlung gewesen sein muss, bevor es eine Leistung gibt. Das sind für mich Produkte, die eigentlich keine wirkliche Alternative zur BU oder EU darstellen.

[article_line tag=“Berufsunfaehigkeitsversicherung“]

Hermanni: Dem muss ich widersprechen. Viele Leute denken, es müssen – überspitzt gesagt – beide Beine ab sein, bevor eine Grundfähigkeitspolice leistet. Das ist natürlich nicht so. Wenn ein Versicherter an einer COPD – eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung – leidet, und keine 400 Meter am Stück gehen kann, ist das ein Leistungskriterium. Das ist ein konkretes Beispiel aus unserem Hause. Für unsere Branche gilt, diese Alternativlösungen stärker zu transportieren, denn es ist wichtiger, ein zwar geringeres Leistungsspektrum mit einer vernünftigen Rentenhöhe abzusichern, als eine BU-Rente, die unter Umständen unterhalb der Grundsicherung liegt. Zudem treten wir mit unserem produktneutralen Beratungsnavigator, den wir zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Wirth entwickelt haben, der Sorge von Maklern entgegen, sich angreifbar in der Beratungshaftung zu machen. Der Navigator findet einen Riesenanklang, weil er Maklern dabei hilft, darüber zu entscheiden, wann eine Grundfähigkeiten- und wann eine Schwere-Krankheiten-Versicherung für den Kunden geeignet ist.

Seite drei: „Arbeitskraftsicherung als Beratungsansatz hat zugenommen“

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