Altersvorsorge: „Wer kein Risiko eingeht, geht ein Risiko ein“

Schrögenauer: Man hört leider immer wieder, dass auch 2016 noch ein Übergangsjahr sein wird, aber ich habe mich eher drauf eingestellt, dass wir den Übergang noch dieses Jahr erleben werden. Wir stellen im Übrigen fest, dass der Vertrieb nicht einzelne Produkte bei uns bestellt – auch nicht die Indexpolice –, sondern einfach ein sauberes Produktangebot wünscht. Da haben wir gefühlt im Moment einen Vorteil, weil das Markenversprechen von Zurich extrem hoch ist. Das heißt die Endkundenwahrnehmung ist extrem hoch, und das verschafft uns einen Vertrauensvorsprung. Diesen wollen wir nutzen im Sinne einer transparenten und ehrlichen Produktgestaltung. Hier haben wir eine besondere Ethikverantwortlichkeit, das gilt insbesondere auch für die Produktgenehmigung in unserem Heimatmarkt.

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Herr Dr. Mischler, als britischer Versicherer dürfte Standard Life womöglich besser auf die Auswirkungen des LVRG vorbereitet sein als so mancher hiesige Anbieter – kann man das so sagen?

Mischler: Das kann man so sagen. Die zentralen Regelungen des LVRG betreffen ausschließlich klassische deutsche Produkte und haben keine direkten Auswirkungen auf uns. Die Forderung nach einer transparenten Offenlegung der Kosten erfüllen wir bereits seit 2008. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren weitere Regulierungsmaßnahmen folgen werden, um den Schutz der Verbraucher zu fördern und mehr Transparenz für den Kunden zu schaffen. Wie weit die Regulierung gehen kann, zeigt das Beispiel Großbritannien. Hier hat der Gesetzgeber seit knapp dreißig Jahren kontinuierlich in den Markt eingegriffen und zuletzt sogar ein Provisionsverbot eingeführt. Gesellschaftspolitisch ist das mit gewissen Risiken verbunden, denn nicht jeder britische Kunde kann und will sich die hochwertige Beratung leisten. Der ausschließliche Fokus auf Honorarberatung kann dazu führen, dass viele Kunden auf eine professionelle persönliche Beratung verzichten und sich im Internet auf die Suche nach standardisierten Produkten für ihre Altersvorsorge machen – und die Beratung im Internet ist sicherlich jedem anderen Beratungsmodell unterlegen.

Wie lautet Ihre Empfehlung an den Gesetzgeber?

Mischler: Man sollte beide Beratungs- und Vergütungsmodelle, also die Provisions- und die Honorarberatung, parallel bestehen lassen. Zusätzlich sollte es sicherlich mehr Flexibilität geben. Die Abschlussprovisionen werden sinken, im Gegenzug werden laufende Provisionen und die Honorarberatung weiter an Bedeutung gewinnen. Es ist sehr wichtig, dass die Kunden während der Laufzeit gut beraten werden. Die Beratung vor Abschluss ist in den meisten Fällen schon relativ gut – das kann man über die Beratungsprotokolle nachweisen. Wo wir hin müssen, ist, eine sehr gute laufende, nachhaltige Beratung des Kunden sicherzustellen. Aus Sicht der Makler wird es ganz entscheidend sein, dem Kunden den Wert der Beratung zu vermitteln.

Das Gespräch führte Lorenz Klein.

Fotos: Florian Sonntag

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