Wenn die BU unerreichbar bleibt

Im Bereich der Arbeitskraftabsicherung können Versicherungsmakler ihre Kunden inzwischen zu ganz unterschiedlichen Absicherungkonzepten beraten. Doch die Abkehr von der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) fällt vielen Vermittlern schwer.

Arbeitskraftabsicherung
Im Bereich der Arbeitskraftabsicherung können Versicherungsmakler ihre Kunden inzwischen zu ganz unterschiedlichen Absicherungkonzepten beraten.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) kann auch für Auszubildende oder Studenten eine interessante Option darstellen – aber nicht nur aus Preisgründen: So bieten viele Versicherer die Möglichkeit, den EU-Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt in eine BU umzuwandeln ohne dass hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Vorerkrankungen können zu Ablehnung führen

Zudem sollten Hausfrauen und -männer und andere Nicht-Berufstätige einen Abschluss in Erwägung ziehen. Gleichwohl gilt auch bei der EU, wie im Falle der BU, dass Vorerkrankungen zu einer Ablehnung führen können. So weisen Verbraucherschützer immer wieder darauf hin, dass eine vorangegangene Psychotherapie in der Regel zu einer Ablehnung des BU- oder EU-Antrags führt.

Sofern die Gesundheitsprüfung erfolgreich absolviert wurde, kann sich der Kunde überlegen, ob er bestimmte Zusatzbausteine in die Police integrieren möchte. So bietet etwa der Versicherer Zurich eine Beitragsbefreiung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit an. Dann erwirbt der Versicherte zwar keinen EU-Rentenanspruch, er spart sich aber zumindest die Beiträge zur EU, solange die Invalidität gegeben ist.

Alternativen zu BU und EU

Zudem offeriert Zurich seinen EU-Kunden, dass diese im Leistungsfall für eine Dauer von drei Jahren bereits dann die vereinbarte Rente erhalten, wenn „nur“ der Fall der Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Nach Ablauf der drei Jahre wird die Rente dem Unternehmen zufolge in gleicher Höhe weitergezahlt, wenn zumindest noch die Erwerbsunfähigkeit besteht.

Doch was ist zu tun, wenn auch die EU unerreichbar bleibt? Versicherungsmakler Helge Kühl macht keinen Hehl daraus, dass er die Alternativen zu BU und EU eher kritisch sieht: „Bei allem was dann kommt, hängt die Leistungspflicht des Versicherers nicht mit den krankheits- oder unfallbedingten Verlust der Arbeitskraft zusammen, sondern von bestimmten definierten Ereignissen – das muss dem Kunden zunächst klar sein.“

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Kühls Kritik zielt allen voran auf die Dread-Disease-(DD)-Versicherung ab: „Die DD-Versicherungen sind für meinen Geschmack sehr teuer, sichern nur bestimmte, sehr schwere, Erkrankungen ab. Zudem findet auch hier eine nicht ganz so einfache Gesundheitsprüfung statt.“ Die DD sei daher keine Alternative zur BU, fasst der Makler zusammen.

Seite zwei: Private Unfallversicherung als Alternative

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