GDV meldet Entspannung bei Blitzschäden

Die deutschen Sachversicherer verzeichneten 2015 deutlich weniger Blitzschäden als im Vorjahr, ergab eine Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Ausgaben sanken demnach um 30 Millionen Euro auf 220 Millionen Euro.

Schlug ein Blitzeinschlag 2013 mit 750 Euro zu Buche, waren es ein Jahr später 830 Euro.
Die Versicherer verbuchten im vergangenen Jahr 40.000 weniger Blitz-Schäden als noch 2014.

Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im vergangenen Jahr für 340.000 Blitz- und Überspannungsschäden rund 220 Millionen Euro, teilte der GDV am Mittwoch in Berlin mit.

Durchschnittschaden kostet 660 Euro

Damit verbuchten die Versicherer 40.000 weniger Schäden als noch 2014 (siehe Grafik), wodurch die Branche um 30 Millionen Euro entlastet wurde. Der durchschnittliche Blitz- und Überspannungsschaden verteuerte sich laut GDV auf 660 Euro, ein Plus von zehn Euro pro Schaden gegenüber dem Vorjahr.

 

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Erfreuliche Bilanz: Nur in den Jahren 2010 und 2013 gab es weniger Blitzschäden als 2015.

Wann die Versicherung zahlt

Je nach Art des Blitzschadens kommen Wohngebäude- oder Hausratversicherung für die finanziellen Folgen auf: Bei Blitzschäden am Haus, das heißt Schäden am Dach, am Mauerwerk oder an fest eingebauten elektrischen Installationen, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Die Police leistet nach GDV-Angaben auch für Aufräumarbeiten und für die Sicherung des Grundstücks.

„Bei Blitzschäden am beweglichen Eigentum in der Wohnung greift die Hausratversicherung“, so der Verband weiter. Zum beweglichen Eigentum zählen laut GDV beispielweise der Computer, der Fernseher oder andere technischen Geräte. Überspannungsschäden ließen sich zudem durch den Abschluss einer entsprechenden Klausel sowohl in der Wohngebäude- und Hausratversicherung versichern. (lk)

Foto: Shutterstock

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