Streit zwischen BVK und Check24 vor Gericht

Das Landgericht München beschäftigt sich am 24. Februar mit einer Klage von Versicherungsvertretern gegen das Online-Vergleichsportal Check24. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute (BVK) wirft Check24 eine Irreführung der Verbraucher vor.

Das Landgericht München beschäftigt sich am Mittwoch mit der Klage des BVK gegen Check24.

Der Vorwurf: Check24 stelle sich als verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal dar. Tatsächlich handele es sich aber wie bei anderen Anbietern auch um ein Vermittlungsportal, das wie ein Makler arbeite und bei Vertragsabschluss Provisionen kassiere. Dies sei auf den ersten Blick für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar.

BVK strebt Musterprozess an

Für den Prozess ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin zunächst nur ein Termin angesetzt. Ob bereits am Mittwoch eine Entscheidung getroffen wird, ist unklar. Mit der Klage strebt der Verband der Versicherungskaufleute einen Musterprozess an, der auch Auswirkungen auf andere Vergleichsportale haben könnte.

Vor allem in der Auto-Versicherung machen die Portale den klassischen Versicherungsvermittlern zunehmend Konkurrenz: Allein Check24 hat nach eigenen Angaben bei der letzten Wechselrunde rund 950.000 Kfz-Verträge vermittelt. Check24 erhält von den Versicherungen eine Gewinnbeteiligung für jeden abgeschlossenen Vertrag. Aus Sicht der Versicherungskauflaute müsste Check24-Kunden direkt darauf hinweisen.

Check24 zeigt sich kooperativ

Der Verband vertritt rund 11.000 Versicherungsvertreter und liegt seit Monaten mit Check24 im Clinch. „Verbraucherschutz darf im Internet nicht aufhören“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz. Für alle Marktteilnehmer müssten dieselben Regeln gelten.

Check24 sicherte Kooperation zu: „Wenn die Richter entscheiden sollten, das wir etwas ändern müssen, werden wir das tun“, hatte Christoph Röttele, Sprecher der Check24-Geschäftsführung, vor wenigen Wochen erklärt.

[article_line]

Mehr Transparenz bei den Vergleichsportalen will inzwischen auch die Politik. Hessen hat dazu eine Bundesratsinitiative gestartet. Die Portalbetreiber sollen demnach künftig die Provisionen offenlegen, die sie von den Produktanbietern kassieren.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments