bAV: BRSG bringt 2019 Schwung in die Sache

 

Willis Towers Watson hatte im März 2017 und im September 2018 Unternehmen, die bereits über eine bAV verfügen, nach ihrer Einschätzung und ihren Umsetzungsplänen in Bezug auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz befragt.

Nachdem noch im März 2017 zwei Drittel (67 Prozent) dieser Unternehmen ihre bAV „so lassen wollten, wie sie ist“, wird nun fast die Hälfte ihre bAV anpacken. Ein knappes Viertel (23 Prozent) will sie ausbauen, ein Fünftel (21 Prozent) umstrukturieren oder überarbeiten. Zwei Prozent werden einen neuen Pensionsplan einführen.

Hoher Klärungsbedarf für Detailfragen 


Die meisten Unternehmen bearbeiten zunächst vordringlich „BRSG-Pflichtthemen“ wie die Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung (59 Prozent) und die Nutzung der neuen steuerlichen Freibeträge (55 Prozent).

„Dies erweist sich allerdings aufgrund eines hohen Klärungsbedarfs für zahlreiche Detailfragen in der Praxis als herausfordernd“, berichtet Dr. Michael Karst, der bei Willis Towers Watsons im Bereich Pensions den Fachbereich Recht leitet. So sehen drei Viertel (76 Prozent) der Unternehmen bei den Regelungen für den Arbeitgeberzuschuss – zumindest teilweise – Anpassungsbedarf.

Die neu eröffneten Möglichkeiten – reine Beitragszusage und Opting-out auf tariflicher Basis – stehen allerdings nur in 15 beziehungsweise 17 Prozent der Unternehmen auf der Agenda. Bislang können diese Optionen noch nicht umgesetzt werden, da keine entsprechenden Tarifverträge vorliegen. Sollte dies künftig der Fall sein, bevorzugen 90 Prozent der Unternehmen tarifliche Rahmenvorgaben, die betrieblich ausgestaltet werden können.

 

Seite 4: Überfällige Reformschritte

 

1 2 3 4 5 6Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments